Berlin. Deutschlandweit sind zuletzt Klagen gegen die 2G-Regel im Handel von Gerichten behandelt worden – nun hat auch in Berlin die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof diesen Weg gewählt. Der Konzern ist am Freitag mit einem Eilantrag in dieser Sache vor das Verwaltungsgericht in der deutschen Hauptstadt gezogen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg (HBB), Nils Busch-Petersen, bestätigte auf Anfrage, dass ein Händler diesen Weg gewählt habe. Zuvor hatten „Tagesspiegel“ und „RBB“ darüber berichtet.
Busch-Petersen sagte, er rechnet allerdings nicht mit einer schnellen Entscheidung des Gerichts. Zu den Erfolgsaussichten machte er zunächst keine Angaben. Bei Verfahren in anderen Bundesländern, in denen Händler gegen die 2g-Regelungen geklagt hatte, gab es keine einheitliche Linien zwischen den Richtern. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten. In Schleswig-Holstein war ein Eilantrag gegen die 2G-Regel dagegen vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Auch in Bayern hatten Richter die Regeln bestätigt.
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Handelsverband: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch 2G zu „Hilfs-Sheriffs“ geworden
Der Handelsverband hatte bundesweit Händler mit einem Rechtsgutachten bei möglichen Schritten gegen 2G unterstützt. Der Handel sei kein Infektionstreiber, betonte nun Busch-Petersen gegenüber der Morgenpost. Dennoch würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun zu „Hilfs-Sheriffs“ gemacht und müssten von jedem Kunden Impfnachweis und Personalausweis kontrollieren. „Das ist nicht unsere Aufgabe und das ist auch eine Zumutung“, so der Verbandschef.
Busch-Petersen sagte weiter, Beschäftigte im Handel würden durch gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen zum „Prellbock einer zunehmenden Aggressivität“. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden auf das Übelste beschimpft, teilweise bespuckt und würden meldeten sich vermehrt krank, um das nicht mehr ertragen zu müssen. Busch-Petersen zeigte sich auch darüber verärgert, dass der Senat im Handel somit zudem Frauen – die gut 75 Prozent der Beschäftigten ausmachen – dieser Situation aussetze.
Im ÖPNV gibt es keine flächendeckenden Kontrollen
Gleichzeitig verwies der Verbandschef auf die Lage im öffentlichen Personennahverkehr. Dort gilt 3G. Flächendeckende Kontrollen hält die Politik aber für nicht machbar. Täglich nutzen etwa drei Millionen Fahrgäste den Berliner ÖPNV. „Da argumentiert, bei so viele Fahrgästen könne man keine Vollkontrolle machen. Aber im Einzelhandel gibt es auch täglich 2,5 Millionen Kontakte. Und bei uns soll das gehen?“, sagte Busch-Petersen. Als Lösung regte der HBB-Hauptgeschäftsführer stichprobenartige Kontrollen an. Eine solche Regelung würden den Druck vom Personal nehmen. Die zuletzt in Berlin eingeführte „Bändchenlösung“ habe hingegen nun eine „minimale Erleichterung“ gebracht, so Busch-Petersen.
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