Berlin. Wer U-Bahn und S-Bahn, Busse oder Trams in Berlin nutzen will, benötigt seit diesem Mittwoch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen negativen Corona-Test. Grundlage ist die auf Bundesebene beschlossene 3G-Regel, die dann auch für öffentliche Verkehrsmittel in Berlin gilt.
Als Impfnachweise werden sowohl digitale Zertifikate wie auch Impfpässe akzeptiert, heißt es bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Dazu gezeigt werden müsse gegebenenfalls noch ein Ausweisdokument mit Foto.
Für Testnachweise gilt, dass diese nicht älter als 24 Stunden sein dürfen und von einer offiziellen Teststelle stammen müssen. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sind von der Regelung ausgenommen. Wer nur jemandem von Bus oder Bahn abholt, kann das ebenfalls ohne Nachweis erledigen.
3G bei BVG und S-Bahn Berlin: Stichprobenartige Corona-Kontrollen
Kontrolliert werden soll die Umsetzung stichprobenartig, wie es seit einiger Zeit bereits bei der Maskenpflicht getan wird. „Wir haben auch derzeit noch etwa zwei Millionen Fahrgastfahrten am Tag, da ist eine flächendeckende Einlasskontrolle gar nicht denkbar“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu. „Wir bereiten es vor, stichprobenhafte Kontrollen in Zusammenarbeit mit Ordnungsämtern und der Polizei durchzuführen.“
Auch Schwerpunkteinsätze vor dem Einstieg am Gleis oder im Fahrzeug sind angedacht. Vorgesehen ist, dass zum einen Mitarbeitende aus dem Sicherheitsdienst, die bereits die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert haben, diese Aufgabe übernehmen, vermutlich aber auch die Fahrkartenkontrolleure, so der Sprecher.
Ähnlich beschreibt die Deutsche Bahn (DB) ihre Pläne für die S-Bahn, Regionalbahnen und den Fernverkehr. Für die Kontrollen soll ebenfalls das Sicherheits- und Kontrollpersonal zuständig sein, allein im Fernverkehr seien in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der Regeln Überprüfungen auf 400 Verbindungen geplant, heißt es in einer DB-Mitteilung. Weil seit Mittwoch auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, müssen die Mitarbeitenden der Bahn – und genauso der BVG – ebenfalls über einen Impf-, Genesenen-, oder negativen Testnachweis verfügen.
Verfügt ein Fahrgast über keinen der Nachweise und wird erwischt, werde er gebeten, an der nächsten Haltestelle auszusteigen. Sollte es in einem solchen Fall Probleme geben, könne die DB die Bundespolizei um Hilfe bitten, erklärte das Unternehmen. Auch die BVG betont die enge Zusammenarbeit mit der Polizei. Eine Vertragsstrafe – wie es sie für Maskenverweigerer gibt – sei aber erstmal nicht geplant, sagte Sprecher Schwentu.
Corona in Berlin, Deutschland und der Welt - mehr zum Thema
- Newsblog für Berlin: Corona-News und Zahlen für Berlin und Brandenburg
- News im Überblick: Aktuelle deutschlandweite und internationale Corona-News
- Coronavirus-Monitor: Die Zahlen im Überblick
- Übersicht: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Berlin
- PCR-Tests: Wo man in Berlin kostenlose PCR-Tests bekommt
- Impfungen: Überblick zu Terminen für die 4. Impfung und Omikron-Impfstoffen in Berlin
BVG und S-Bahn: FFP2-Maskenpflicht entfällt
Weil es nun eine bundesweit einheitliche Regelung gibt, ändert sich in Berlin auch die Maskenpflicht. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden muss. In der Hauptstadt galt seit dem Frühjahr, dass eine FFP2-Maske verpflichtend ist. Dieser Absatz wird nun aus der Berliner Corona-Verordnung gestrichen, teilte der Senat mit.
Zur Begründung sagte Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz, dass das Land nun, da es eine gesetzliche Festlegung des Bundes gibt, den Bereich nicht mehr selbst regeln könne. Die neue Berliner Verordnung tritt voraussichtlich am Sonnabend in Kraft.