Corona

Corona in Berlin: 2G wird ausgeweitet - die neuen Regeln

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Joachim Fahrun
In Berlin steigt die Zahl der Auffrischungsimpfungen immer weiter.

In Berlin steigt die Zahl der Auffrischungsimpfungen immer weiter.

Foto: Reto Klar / FUNKE Foto Services

Der Senat hat sich auf eine Ausweitung der 2G-Regeln geeinigt. Für wen sie gelten – und welche Ausnahmen es gibt.

Berlin. Im Kampf gegen das Coronavirus hat der Senat schärfere Regeln beschlossen: Vor allem Menschen, die noch nicht gegen Corona geimpft oder von der Krankheit genesen sind, werden in Berlin weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Der Berliner Senat hat am Mittwochnachmittag bei einer Schaltkonferenz eine Ausweitung der 2G-Regeln beschlossen, die ab Montag gelten. Negative Corona-Tests reichen dann vielerorts nicht mehr aus. Ausnahmen soll es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geben.


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Corona Berlin: Für diese Bereiche gelten künftig 2G-Regeln

  • Restaurants, Kneipen: Gastronomen dürfen ihre Innenräume nur noch für Geimpfte und Genesene öffnen. Draußen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern sicher zu stellen. Gastwirte müssen die Anwesenheit ihrer Gäste dokumentieren. Auch Busausflüge oder Dampferfahrten sind nur noch unter 2G-Regeln zugelassen.
  • Veranstaltungen / Fußballspiele: Für Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 2000 die 2G-Regeln. Das bedeutet, dass etwa Besuche von Fußball-Bundesligaspielen nur noch Geimpften und Genesenen möglich sind. Das gleiche gilt für Hallensportarten.
    In geschlossenen Räumen jenseits von Parteiveranstaltungen und privaten Treffen etwa bei Beerdigungen dürfen Veranstaltungen nur noch unter Beachtung der 2G-Regel stattfinden.
  • Hotels und Pensionen: In Hotels und Pensionen müssen sich Gäste am Anreisetag negativ auf Corona testen lassen und dann an jedem dritten Tag ihres Aufenthaltes ein negatives Testergebnis vorweisen. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Hoteliers auch ungeimpften Gästen etwa ein Frühstück in Innenräumen servieren, wenn das von den von außen zugänglichen Räumen getrennt stattfindet. Hoteliers dürfen aber auch voll auf 2G-Regeln setzen.
  • Museen / Galerien / Kinos / Touristische Angebote: Museen, Galerien, Kinos und Gedenkstätten dürfen nur noch Geimpfte und Genesene einlassen. Das gilt auch für alle touristischen Angebotin geschlossenen Räumen
  • Fitness- / Tanzstudios / Hallenbäder: Auch Fitness- oder Tanzstudios stehen nur noch Geimpften und Genesenen offen. Das gleiche gilt für Hallenbäder.
  • Zoo / Tierpark: In Zoo, Tierpark und Aquarium dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Innenräume besuchen.
  • Sauna / Thermen: Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Spielhallen etc.) düfen ebenfalls nur noch Genesene und Geimpfte einlassen.
  • Friseur / Kosmetikstudios: Körpernahe Dienstleistungen wie die von Friseuren stehen nur noch Geimpften und Genesenen zur Verfügung, es sei denn, sie sind medizinisch notwendig. Die Regel gilt auch für sexuelle Dienstleistungen. Bei körpernahen Dienstleistungen, die nicht unter die 2G-Bedingung fallen, gilt Maskenpflicht.
  • Arbeitsplatz: Auch für den Arbeitsplatz gelten künftig strengere Regeln. Wenn nicht wichtige betriebliche Gründe dem entgegenstehen, wird zunächst empfohlen, dass in in Büros nur noch jeder zweite Platz besetzt werden darf. Wo Präsenz notwendig ist, müssen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zwei Corona-Tests pro Woche kostenlos bereitstellen.
  • Jugendliche: Für Personen unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht nicht, diese können auch negativ getestet sein. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, diese müssen mittels eines Tests negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
  • Personal in 2G-Bereichen: Das Personal in 2G-Bereichen muss geimpft, getestet oder tagesaktuell negativ getestet sein.
  • Personal in Krankenhäusern: Patientennahes Personal in Krankenhäusern muss geimpft, genesen oder täglich getestet sein.

Corona Berlin: Sogar 2G-plus-Regel könnte kommen

Gastronomen und Veranstalter sind verpflichtet, den Impfstatus der Gäste zu prüfen und dürfen dazu explizit auch die Ausweise kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Wenn mit den 2G-Vorschriften die Infektionszahlen nicht unter Kontrolle kommen, behält sich der Senat vor, am übernächsten Dienstag die 2G-plus-Regel zu beschließen. Dann müssten auch Geimpfte und Genesene eine aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Zahl der täglichen Erstimpfungen verdoppelt sich


Die seit Tagen geführte Debatte um 2G bringt offenbar zahlreiche Ungeimpfte dazu, sich doch noch ihren Piks abzuholen. Laut Robert Koch-Institut hat sich die Zahl der gemeldeten Erstimpfungen zuletzt von 1600 auf 3200 am Tag verdoppelt.

Berliner Hausärzte beobachten ein steigendes Interesse: „Seit Anfang der Woche merken wir einen deutlichen Ansturm auf die Praxen“, sagte Wolfgang Kreischer, Landesvorsitzender des Hausärzteverbands Berlin und Brandenburg der Morgenpost. Besonders gefragt sei der Impfstoff von Johnson & Johnson, weil davon nur ein Schuss nötig ist.