Der Kinderfreibetrag dient dazu, Eltern steuerlich zu entlasten. So beantragen Sie den Kinderfreibetrag 2022 in Berlin. Alle Infos.

Wer bekommt den Kinderfreibetrag? Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag? Wenn Sie Anspruch auf Kindergeld haben, wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Kinderfreibetrag erwähnt. Doch was ist das genau und wie erhält man ihn in Berlin? Hier erhalten Sie alle Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um den Kinderfreibetrag.

  • Kinderfreibetrag: Was ist das genau?
    Wenn Sie Kinder haben, können Sie für diese Freibeträge bekommen: Den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf. Die Freibeträge werden bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt, wenn diese für Sie günstiger sind als das Kindergeld. Sie können nicht beides gleichzeitig nutzen.


Bildnummer: 54028696 Datum: 01.05.2010 Copyright: imago/McPHOTOJunge Familie mit zwei Kindern genießen schönen Tag im Herbst - McPSHA Symbolfoto Model released outdoor kbdig xkg 2010 quer Baby Mädchen o0 Vater Mutter Mann Frau jung Kind Kinder Baby Kleinkind spazieren Spaziergang WaldBildnummer 54028696 Date 01 05 2010 Copyright Imago McPHOTO Boy Family with Two Children enjoy beautiful Day in Autumn McPSHA Symbolic image Model released Outdoor Kbdig xkg 2010 horizontal Baby Girl o0 Father Mother Man Woman Young Child Children Baby infant walk Walk Forest
Bildnummer: 54028696 Datum: 01.05.2010 Copyright: imago/McPHOTOJunge Familie mit zwei Kindern genießen schönen Tag im Herbst - McPSHA Symbolfoto Model released outdoor kbdig xkg 2010 quer Baby Mädchen o0 Vater Mutter Mann Frau jung Kind Kinder Baby Kleinkind spazieren Spaziergang WaldBildnummer 54028696 Date 01 05 2010 Copyright Imago McPHOTO Boy Family with Two Children enjoy beautiful Day in Autumn McPSHA Symbolic image Model released Outdoor Kbdig xkg 2010 horizontal Baby Girl o0 Father Mother Man Woman Young Child Children Baby infant walk Walk Forest © imago stock&people | imago stock&people
  • Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
    Für das Jahr 2021 beträgt der Kinderfreibetrag 5460 Euro (2730 Euro je Elternteil). Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil). Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengezogen. Sind die Eltern verheiratet und werden zusammen veranlagt, werden die Freibeträge für Kinder in den einzelnen Jahren mit folgender Gesamthöhe berücksichtigt:
    - 2020: 7812 Euro pro Kind
    - 2021: 8388 Euro pro Kind
    - 2022: 8388 pro Kind
  • Was ist günstiger: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
    Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage "Kind" abgeben, prüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für Sie ist. Der Freibetrag lohnt sich in der Regel nur bei höherem Einkommen. Ansonsten bleibt es beim Kindergeld.
  • Corona-Pandemie: Der Kinderbonus kommt

    weitere Videos

      • Wer bekommt den Kinderfreibetrag?
        Im Normalfall erhalten beide Elternteile Anspruch auf die Hälfte des Freibetrags für jedes Kind. Den vollen Freibetrag können Sie zum Beispiel bekommen, falls
        - Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet sind und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.
        - Sie ein Kind alleine adoptiert haben.
        - der andere Elternteil gestorben ist.
        - Sie alleine das Sorgerecht innehaben und der andere Elternteil den Unterhalt nicht zahlt.
        Der Freibetrag kann außerdem unter bestimmten Bedingungen übertragen werden – beispielsweise auf den anderen Elternteil oder auf die Großmutter oder den Großvater des Kindes. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Übertragung des Kinderfreibetrags.
      • Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag?
        Nach der Geburt des ersten Kindes muss man einmalig den Kinderfreibetrag beantragen. Dazu reicht man beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ein. Das Finanzamt prüft ansonsten jährlich bei der Einkommensteuererklärung, ob der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als das Kindergeld ("Günstigerprüfung"). Wichtig ist, dass Sie bei der Steuer die Anlage Kind mit ausfüllen und gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung an das für Sie zuständige Finanzamt schicken.
      • Gilt der Freibetrag auch für Kinder im Ausland?
        Auch für ein Kind, das im Ausland lebt, können Sie den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Anspruch nehmen. Wohnt das Kind im Ausland wird der Freibetrag allerdings abhängig von dem Land, in dem sich das Kind aufgehalten hat, gekürzt. Weitere Informationen zu den Details des Freibetrags für Kinder im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
      • Wie lange können Sie den Freibetrag bekommen?
        Den Freibetrag können Sie ab dem Monat der Geburt des Kindes beanspruchen. Das Ende des Freibetrags ist mit dem Monat erreicht, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Danach gibt es den Freibetrag nur noch unter besonderen Voraussetzungen für – beispielsweise bis zum 21. Geburtstag für beschäftigungslose Arbeitssuchende, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Hier gibt es einen Überblick zu allen Ausnahmen, bei denen ein verlängerter Freibetrag geltend gemacht werden kann.
      • Wird der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt?
        Wenn Sie Lohn oder Gehalt bekommen, wird ein Teil der Steuern direkt davon abgezogen, nämlich
        - die Lohnsteuer
        - der Solidaritätszuschlag
        - ggf. die Kirchensteuer
        Dieses Verfahren nennt man "Lohnsteuerabzug". Dabei werden Kinder unter 18 Jahren automatisch berücksichtigt. Durch den Freibetrag wird vom Lohn zwar nicht weniger Lohnsteuer abgezogen, aber weniger Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer. Direkt wirkt sich der Freibetrag erst aus, wenn Sie eine Einkommenssteuererklärung machen und die Anlage "Kind" ausfüllen.
      • Kinderfreibetrag: Was sind die Voraussetzungen?
        Das sind die Voraussetzungen, um den Kinderfreibetrag geltend machen zu können:
        - Eigenes Kind: Sie sind Mutter oder Vater des Kindes und das Kind ist Ihr leibliches Kind oder Ihr Adoptivkind oder Ihr Pflegekind, mit dem Sie als Familie zusammenleben. Voraussetzung für den Anspruch ist das im Einwohneramt angemeldete Kind und die Abgabe der Einkommensteuer.
        - Unter 18 Jahren: Das Kind ist noch nicht Volljährig. Für Kinder, die 18 Jahre oder älter sind, können Sie die Freibeträge nur unter zusätzlichen Voraussetzungen erhalten.
      • Welche Unterlagen werden benötigt?
        Das sind die erforderlichen Unterlagen, um den Kinderfreibetrag zu erhalten:
        - Steuererklärungen mit Anlage Kind: Für die Einkommenssteuer können Sie die Formulare des Bundesministeriums der Finanzen nutzen. Hier gelangen Sie zum Formularcenter und dem Dokument "Anlage Kind". Die Steuererklärung können Sie außerdem auch elektronisch unter Nutzung des Portals "Mein ELSTER" erstellen.
        - ggf. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Der Antrag wird bei Kindern ab 18 Jahren benötigt. Hier erhalten Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (pdf).
        - ggf. Anlage Kinder zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Die Anlage wird bei Kindern ab 18 Jahren benötigt. Hier erhalten Sie die Anlage Kinder zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (pdf).
      • Wie hoch sind die Gebühren?
        Beim Beantragen des Steuerfreibetrags fallen keine Gebühren an.
      • Welche Behörde ist in Berlin zuständig?
        Die zuständige Behörde für den Kinderfreibetrag ist das Finanzamt in Ihrem Wohnbezirk.
      • Wo erhält man weitere Informationen?
        Auf dem Service-Portal Berlin unter dem Stichwort: Kinderfreibeträge - Allgemeine Informationen.