Mietzuschuss

Wohngeld in Berlin beantragen – So funktioniert's

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Wohnen in Berlin

Wohnen in Berlin

Berlin ist eine typische Mieterstadt. Die wichtigsten Zahlen und Fakten gibt es in diesem Video.

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Wo und wie kann man in Berlin Wohngeld beantragen? Wie hoch fallen die Zuschüsse aus und wie sind die Voraussetzungen? Alle Infos.

Das Wohngeld ist eine sozialpolitische Leistung von Bund und Ländern, die verhindern soll, dass jemand aus finanziellen Gründen seine Wohnung verliert. Knapp 25.000 der Berliner Haushalte sind derzeit auf diese Unterstützung angewiesen.

Wie beantragt man das Wohngeld in Berlin? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und mit welchen Zuschüssen kann man rechnen? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes geleistet. Es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss, der Mietern helfen soll, die Wohnkosten zu tragen.

Wer kann Wohngeld bekommen?

Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sogenanntes Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter (Mietzuschuss) als auch Eigentümer (Lastenzuschuss) einen Anspruch auf Wohngeld haben.

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Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?

Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)

Wie kann ich meinen Anspruch prüfen?

Ob Sie Wohngeld bekommen würden, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen. Der später von der Wohngeldbehörde berechnete Anspruch kann von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen, da die Schätzung auf den online von Ihnen gemachten Angaben beruhen. Ihre Daten werden automatisch vom Server gelöscht, wenn Sie das Interview beenden.

Hier geht es zur unverbindlichen Wohngeldberechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Wohngeld: Wie sind die Fristen?

Wohngeld als Mietzuschuss wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist. Rückwirkend kann Wohngeld beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von vier Wochen der Antrag gestellt, nachdem der Antragsteller Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten hat. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes beginnt dann nicht mit dem Monat des Wohngeldantrages, sondern mit dem Monat der Antragstellung des Arbeitslosengeldes II beziehungsweise der Grundsicherung.

Wie lang ist die Gültigkeit bei Bewilligung?

In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach kann ein neuer Antrag für die Weiterzahlung von Wohngeld gestellt werden.

Wie sind die Voraussetzungen für Wohngeld?

  • Hauptwohnsitz in Berlin: Sie wohnen in Berlin und haben Ihren Lebensmittelpunkt hier.
  • Mietzahlungen: Sie leben zur Miete als Haupt- oder Untermieter oder in einem ähnlichen Verhältnis (beispielsweise Genossenschaftswohnung oder Heim).
  • Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden: Solche Sozialleistungen können beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder Kinder- und Jugendhilfe sein.
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU-Leistungen: Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf diese Leistungen. Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen beziehungsweise das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten. Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit in Berlin?

Wer in Berlin Wohngeld beantragt, muss Geduld aufbringen. Die Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge ist von durchschnittlich 8,6 Wochen im Jahr 2019 auf durchschnittlich 12,2 Wochen im ersten Quartal 2021 in der Hauptstadt gestiegen. Je nach Bezirk können die Bearbeitungszeiten unterschiedlich ausfallen. Antragsteller können derzeit aber im Schnitt mit drei Monaten Bearbeitungszeit rechnen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

  • Antrag: Der Antrag kann vor Ort, postalisch oder online gestellt werden.
  • Mietvertrag: Der Mietvertrag in Kopie und ergänzende Vereinbarungen, falls es solche gibt, ebenfalls in Kopie.
  • ggf. Nachweise zur Mietänderung: Zum Beispiel durch die Kopie eines Schreiben Ihres Vermieters
  • Nachweis der Mietzahlung der letzten drei Monate: Zum Beispiel durch Quittungen oder durch Kontoauszüge jeweils in Kopie.
  • Meldenachweise: Kopien der Meldenachweise von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben. Wahlweise durch Kopie der Rückseite des jeweiligen Personalausweises mit der Meldeadresse oder durch Kopie der Meldebescheinigung.
  • Ausweisdokumente: Kopien der Ausweisdokumente von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben. Zum Beispiel durch Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses.
  • Verdienstbescheinigung oder Einkommensnachweise: Diese müssen für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben, eingereicht werden.
  • ggf. Nachweise über Sozialleistungen: Auch müssen die Nachweise zu allen Personen erbracht werden, die in Ihrer Wohnung leben. Beispielsweise durch Kopien der Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, der Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe oder dem Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt.
  • ggf. Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen: Falls Sie Unterhalt zahlen reichen Sie den Unterhaltstitel, wenn vorhanden, und Zahlbelege ein.
  • ggf. Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studierende
  • ggf. Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft: Falls mehrere Personen in Ihrer Wohnung leben
  • ggf. Angaben über Untervermietung: Falls Sie zur Untermiete wohnen oder einen Untermieter haben.
  • ggf. Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht: Wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sind. Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen nichteuropäischen Staat angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren berechtigten oder geduldeten Aufenthalt, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsgestattung.

Welche Unterlagen benötigt man für einen Folgeantrag?

Für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden. Für den Folgeantrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen.
  • Verdienstbescheinigung und Fragebogen zur Einkommensermittlung.
  • Die letzten 3 Mietquittungen und sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungsschreiben.

Wie hoch sind die Gebühren?

Beim Antrag auf Wohngeld fallen keine Gebühren an.

Wo stelle ich den Wohngeldantrag?

Die zuständige Behörde für den Wohngeldantrag ist das Bürgeramt sowie das Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk. Sie können den Antrag auch postalisch stellen, indem Sie den unterschriebenen Antrag und alle Nachweise (Ausweisdokumente nur in Kopie) an Ihr bezirkliches Wohnungsamt oder Ihr Bürgeramt schicken.

Kann man den Antrag auch online stellen?

Ja, das ist möglich. Unter folgendem Link kann mit Hilfe des Service-Portals Berlin der Antrag auf Mietzuschuss gestellt werden.

Was ist der Lastenzuschuss?

Der Lastenzuschuss ist Wohngeld wie der Mietzuschuss für Mieter, allerdings kommt der Lastenzuschuss nur für Eigentümer infrage. Der Zuschuss dient zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Anspruch haben unter anderem Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts – allerdings nur, wenn der Antragsteller selbst in der Immobilie wohnt und die Kosten dafür selbst trägt.

Wo erhält man weitere Informationen?

Auf dem Service-Portal Berlin unter dem Stichwort: Wohngeld - Mietzuschuss beantragen.