Querdenker

Polizei muss Querdenker nicht als Journalisten anerkennen

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Querdenken-Aktivist Markus Haintz im Frühjahr 2021 bei einer Kundgebung am Brandenburger Tor in Berlin.

Querdenken-Aktivist Markus Haintz im Frühjahr 2021 bei einer Kundgebung am Brandenburger Tor in Berlin.

Foto: Jörg Carstensen / dpa

Markus Haintz wollte per Eilantrag durchsetzen, dass ihn die Berliner Polizei als Journalisten anerkennt und scheiterte damit vor Gericht.

Berlin. Die Berliner Polizei muss den Querdenken-Aktivisten Markus Haintz nicht als Journalisten anerkennen. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag des Ulmer Rechtsanwalts ab. Haintz, der in der Vergangenheit an mehreren Demonstrationen in Berlin teilnahm und von dort Videos live über seine Social Media-Kanäle streamte, war am 28. August von Polizisten nicht durch eine Absperrung ins Regierungsviertel gelassen worden. Seinen Presseausweis akzeptierten die Beamten nicht.

Haintz wollte unter anderem gerichtlich feststellen lassen, dass „die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist“, rechtswidrig gewesen sei. Diesen und weitere ähnlich lautende Anträge wies die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts bereits am Freitag als „sämtlich unzulässig“ zurück, wie am Montag bekannt gemacht wurde.

Antrag scheiterte bereits an formalen Fehlern

Das Verwaltungsgericht setzte sich dabei inhaltlich gar nicht mit dem Antrag auseinander, da dieser bereits an formalen Fehlern scheiterte. In Teilen sei er inhaltlich zu unbestimmt, wie es heißt. So wollte Haintz etwa feststellen lassen, dass er einer „grundsätzlich journalistischen Tätigkeit“ nachgehe, wobei laut Gericht unklar ist, was er mit „grundsätzlich“ meine. Ferner sei die Berliner Polizei für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung nicht zuständig.

Anders als bei vielen anderen Berufsbezeichnungen ist die des Journalisten nicht rechtlich geschützt, sodass sich prinzipiell jeder als solcher bezeichnen kann. Polizeisprecher Thilo Cablitz verteidigt jedoch die Entscheidung, Haintz nicht als Pressevertreter anzuerkennen. „Es geht um Rechte und Privilegien, die der Presse vorbehalten sind“, sagt Cablitz. Und wir sind uns als Polizei bewusst, dass wir deshalb gewisse Grenzen ziehen müssen.“

Laut Polizei geht es um berufsethische Selbstverpflichtung

Niemand müsse einen Presseausweis haben, wenn er gleichzeitig „geeignete Nachweise erbringt, dass er einer journalistischen Tätigkeit nachkommt“, so Cablitz weiter. Es gehe darum, dass professionelle Journalisten eine berufsethische Selbstverpflichtung wie den Pressekodex einhalten. Haintz könne hingegen Laienrechte in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Haintz kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.