Wer in Berlin ein Unternehmen gründen und selbstständig beruflich durchstarten möchte, sollte sich rechtzeitig um die Anmeldung seines Gewerbes bemühen – aber wo stellt man den Antrag, welche Unterlagen benötigt man für die Gewerbeanmeldung und wie hoch sind die Gebühren? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Anmeldung eines Gewerbes in Berlin.
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Wann sollte man das Gewerbe in Berlin anmelden?
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. Eine Gewerbeanmeldung in Berlin ist immer dann notwendig, wenn man einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz beginnt. Dies ist der Fall bei:
- der Neuerrichtung eines Betriebs beziehungsweise einer Hauptniederlassung, der Neuerrichtung einer Zweigniederlassung oder der Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle.
- der Übernahme eines bestehenden Betriebs (beispielweise durch Kauf, Erbfolge oder Pacht).
- dem Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft (beispielsweise bei einer GbR, KG oder OHG).
- Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden).
- Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland nach Berlin (bei Verlegung muss eine Gewerbeabmeldung bei der Gewerbebehörde der bisherigen Gemeinde und eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt in Berlin erstattet werden).
Freiberuflich Tätige müssen kein Gewerbe anmelden, sondern sich an das Finanzamt wenden.
Wer wird von der Gewerbeanmeldung informiert?
Die Behörde leitet die Gewerbeanmeldung auch an andere Stellen wie beispielsweise das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Gibt es Ausnahmen bei der Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Bestimmte Tätigkeiten sind von der Anzeigepflicht ausgenommen – dazu zählen:
- Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
- Verwaltung eigenen Vermögens (beispielsweise eines Mietshauses)
- Generell verbotene beziehungsweise sogenannte sozial unwertige Tätigkeiten (beispielsweise illegales Glücksspiel)
Hier finden Sie die genauen gesetzlichen Bestimmungen in der Gewerbeordnung.
Gewerbe online in Berlin anmelden: Ist das möglich?
Ja, es ist möglich die Gewerbeanmeldung in Berlin im Online-Verfahren durchzuführen. Dazu kann im Service-Portal Berlin eine sogenannte eMeldung der Gewerbeanzeige für Unternehmen durchgeführt werden. Hier geht es zur online Gewerbeanmeldung in Berlin.
Gewerbeanmeldung: Was sind die Voraussetzungen?
In Deutschland ist das Ausüben von einem Gewerbe in der Regel nicht an eine Erlaubnis gebunden. Jeder darf gewerblich tätig sein. Verpflichtend ist lediglich die Bekanntgabe, dass man ein Gewerbe ausübt. Die Voraussetzungen in Berlin sind:
- Sie wollen ein Gewerbe betreiben: Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind bei einem Einzelgewerbe der Einzelgewerbetreibende, bei einer Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter und die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen, bei einer Kapitalgesellschaften die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).
- Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen: Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Welche Unterlagen benötigt man zur Gewerbeanmeldung?
Diese Unterlagen sind zur Gewerbeanmeldung in Berlin erforderlich:
- Gewerbeanmeldung: Die Anmeldung erfolgt online oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeanmeldung.
- Personaldokument: Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung) sowie ein Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister: Eingetragene Firmen reichen einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung sowie die Zustimmungserklärung der Gesellschafter ein.
- ggf. Zustimmungserklärung der Gesellschafter: Nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen nötig.
- ggf. Beiblatt für Vertretungsberechtigte: Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten.
Wo melde ich in Berlin ein Gewerbe an?
Um in Berlin ein Gewerbe anzumelden müssen Sie sich an das Ordnungsamt des Bezirks wenden, in dem sich Ihr Unternehmen befindet. Das Service-Portal Berlin bietet eine Übersicht der Bezirks- und Ordnungsämter, bei denen eine Anmeldung vorgenommen werden kann.
Wo erhalte ich die nötigen Formulare?
Formulare für die Gewerbeanmeldung erhalten Sie unter folgenden Links (Pdfs):
- Gewerbeanmeldung
- Beiblatt zur Anmeldung für Vertretungsberechtigte
- Zustimmungserklärung der Gesellschafter
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Kosten für natürliche Personen belaufen sich für die elektronische Meldung (Onlineabwicklung) auf 15 Euro, für die persönliche Anmeldung auf 26 Euro. Bei der Anmeldung von einer juristischen Person mit einem gesetzlichen Vertreter werden 31 Euro erhoben und 13 Euro für jeden weiteren Vertreter einer juristischen Person.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Ausstellung des Gewerbescheins in Berlin erfolgt meist innerhalb weniger Tage. Eine längere Bearbeitungszeit sind bei erlaubnispflichtigen Gewerbetreibenden – zum Beispiel Maklern oder Restaurantbesitzern – möglich, da diese zusätzliche Unterlagen zur Ausübung des Gewerbes einreichen müssen. Verzögerungen können sich auch durch gesetzliche Anforderungen ergeben, zum Beispiel bei Umwelt- und Denkmalschutz oder wegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter.
Wie melde ich ein erlaubnispflichtiges Gewerbe an?
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Bei den erlaubnispflichtigen Gewerben ist eine behördliche Zulassung erforderlich. Dazu zählen unter anderem das Betreiben von Spielhallen, das Pfandleihgewerbe, das Bewachungsgewerbe, das Versteigerergewerbe, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler, das Gaststättengewerbe, der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und die Schaustellung von Personen.
Für die Erlaubniserteilung der Versicherungsvermittler und -berater ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig; für die anderen Tätigkeiten die bezirklichen Ordnungsämter. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den erlaubnispflichtigen Gewerben.
Wie melde ich ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an?
Jeder, der ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanzeige zusätzlich seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
Bei den folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von hochwertigen Konsumgütern (beispielsweise Unterhaltungselektronik, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelze), von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren, von Edelsteine, Perlen und Schmuck sowie von Altmetallen.
- Auskunfteien und Detekteien.
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften.
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften.
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen.
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den überwachunsgbedürftigen Gewerben.