Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt drei Viertel der Verfahren rund um Drogen ein. Das liegt auch an der Taktik der Dealer.

Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt drei von vier Ermittlungen wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ein. Von den insgesamt 20.367 Verfahren, die im vergangenen Jahr erledigt wurden, mündeten 15.231 nicht in einer Anklage, was 74,8 Prozent und damit in etwa der Quote der Vorjahre ab 2015 entspricht. Das geht aus einer Antwort der Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Berliner Morgenpost hervor.