Wohnungspolitik

Senat erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Bezahlbarer Wohnraum ist in Berlin Mangelware (Symbolbild).

Bezahlbarer Wohnraum ist in Berlin Mangelware (Symbolbild).

Foto: Fabian Sommer / dpa

Ein komplettes Umwandlungsverbot bedeutet das aber nicht, weil Ausnahmen vorgesehen sind, etwa im Falle eines Verkaufs an Mieter.

Berlin erschwert die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Senat hat am Dienstag dazu eine Rechtsverordnung beschlossen. Darin wird die ganze Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – Umwandlungen in bestehenden Gebäuden in einer Größenordnung ab fünf Wohnungen bedürfen dann einer behördlichen Genehmigung.

Ein komplettes Umwandlungsverbot bedeutet die neue Rechtsverordnung zwar nicht, weil Ausnahmen vorgesehen sind, etwa im Falle eines Verkaufs an Mieter. Gleichwohl erhofft sich der Senat, den anhaltenden Trend zur Umwandlung zumindest zu bremsen, wie Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) bei der ersten Senatsbefassung vor zwei Wochen deutlich gemacht hatte. Denn die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum habe den Verlust bedarfsgerechten Mietwohnraums in der gesamten Stadt zur Folge, erklärte er.

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Möglich gemacht hat die neue Regelung das erst kürzlich beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene. Es erlaubt den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Allerdings ist das Vorhaben bis spätestens Ende 2025 befristet.

Der Stadtentwicklungssenator teilte am Dienstag mit, die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führe zum Verlust an bedarfsgerechten Mietwohnraum in der gesamten Stadt. „Die Umwandlungsverordnung kann bis Ende des Jahres 2025 wirksam Einfluss auf das Umwandlungsgeschehen nehmen und damit stadtweit helfen, das Mietwohnungsangebot zu schützen.“

Der Mieterverein begrüßte das Vorgehen des Senats. Die Wirtschaft reagierte hingegen ablehnend. „Ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen wird keine einzige neue Wohnung schaffen und vielen Berlinern die Perspektive nehmen, mit Wohneigentum ihre Altersvorsorge zu betreiben“, hatte der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer, Jan Eder, vor zwei Wochen erklärt.

( BM/dpa )