Berlin. Mit dem neuen Regelwerk sollen das Leid freilebender Katzen verringert und Fortpflanzungsketten unterbrochen werden.
Berliner Tierhalter dürfen ihre Kater und Katzen in Berlin künftig nur noch frei herumlaufen lassen, wenn diese kastriert sind. Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet und registriert sein. Das geht aus der ersten Berliner Katzenschutzverordnung hervor, die der Berliner Senat auf Vorlage von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag beschlossen hat.
Mit dem neuen Regelwerk sollen das Leid freilebender Katzen verringert und Fortpflanzungsketten unterbrochen werden, hieß es in einer Mitteilung. Die Verordnung tritt zwölf Monate nach Verkündung in Kraft, wie ein Sprecher der Justizverwaltung sagte.
Die Katzenschutzverordnung war im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün festgeschrieben worden. In anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen, gibt es der Justizverwaltung zufolge bereits ähnliche Regelwerke. Die Berliner Verordnung sieht vor, dass die Kennzeichnung über die Implantierung eines Transponders mit Mikrochip erfolgen soll. Sollte eine fortpflanzungsfähige Katze angetroffen werden, könne den Haltern von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen.
Tierschutzverein befürwortet die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) befürwortete die neue Verordnung. "Mit der Kastrierungspflicht kann das Leid von Straßenkatzen gemindert werden", sagte Sprecherin Annette Rost. Nach Schätzungen der Tierschützer gibt es in Berlin etwa 10.000 Streunerkatzen. Die Verordnung sei eine gute Maßnahme, die Population nicht noch deutlich weiter wachsen zu lassen.
Auch die Verpflichtung, die Tiere chippen zu lassen, sieht der Tierschutzverein positiv. Entlaufene Katzen könnten so schneller an ihre Besitzer zurückgegeben werden, sagte Rost. Sie wies darauf hin, dass die Chips extra registriert werden müssen - das sei kostenlos möglich, etwa im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes.
dpa