Corona

Senat teilt Krankenhäusern 15 Prozent des Impfstoffes zu

Joachim Fahrun
Biontech, Moderna & AstraZeneca: drei Corona-Impfstoffe und was sie unterscheidet

Biontech vs. Moderna: zwei Corona-Impfstoffe und was sie unterscheidet

Alle drei Impfstoffe sollen Covid-19 bekämpfen, doch was sind die Unterschiede der Produkte von Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca?

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Die Berliner Krankenhäuser erhalten jeweils 15 Prozent des gelieferten Corona-Impfstoffes, um ihr medizinisches Personal zu impfen.

Berlins Krankenhäuser werden in den kommenden Wochen jeweils 15 Prozent der angelieferten Mengen des Impfstoffes von Biontech und Pfizer erhalten, um ihr medizinisches Personal zu schützen. Das geht aus einem Schreiben von Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz an die Berliner Notfallkrankenhäuser hervor.

Schon aus der letzten Charge wurden den Kliniken, die Corona-Patienten versorgen, 5000 Dosen zugewiesen, wobei berücksichtigt wird, dass zwei Impfungen nötig sind. Die Mengen für die zweite Impfung würden „zurückgehalten“, so Matz. Die Krankenhausapotheken sollten bis zum Dienstag mit der ersten Charge beliefert sein.


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Künftig will Berlin von den vier bis Mitte Februar avisierten Lieferungen jeweils 15 Prozent für die Krankenhäuser vorsehen, das entspricht 2150 Impfdosen, wobei wieder die Menge für die zweite Impfung zurückgehalten wird. „Trotz der sehr knappen Impfdosenanzahl ist es uns wichtig, die Berliner Notfallkrankenhäuser und Notfallzentren in dem vorgesehenen Verteilungsmodell in gutem und notwendigem Umfang zu berücksichtigen“, schreibt Matz. Pflegepersonal und Mediziner gehören zu den Gruppen, die prioritär gegen eine Infektion geschützt werden sollen.

Berliner Krankenhäuser werden aus Impflager des Senats beliefert

Die Krankenhäuser werden direkt aus dem zentralen Impflager des Senats beliefert. Die Verteilung zwischen den Krankenhäusern erfolgt gewichtet nach der Zahl der versorgten Covid-19-Intensivpatienten, der sonstigen Corona-Patienten sowie rückwirkend nach den bereits auf ihren Stationen verstorbenen oder als genesen entlassenen Menschen. Berücksichtigt werde zudem, welches Haus bereits Impfstoffe vom Senat erhalten haben. Das war bisher überwiegend bei den landeseigenen Trägern Charité und Vivantes der Fall.