Berlin . Angesichts der steigenden Infektionen mit dem Coronavirus gelten ab Sonnabend wieder Besuchsregeln für Berliner Krankenhäuser.
Wegen des Wiederanstiegs der Corona-Neuinfektionen in Berlin sollen ab Samstag Besuchsregeln für die Krankenhäuser in der Stadt gelten. Eine entsprechende Verordnung hat die Senatsgesundheitsverwaltung erlassen. Einmal am Tag sollen Patienten demnach von einer Person Besuch bekommen können - für eine Stunde. Menschen mit Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen, dürfen laut der Verordnung allerdings nicht zu Besuch in Kliniken kommen.
Für den Besuch bei Schwerstkranken und Sterbenden sind keine Einschränkungen vorgesehen. Auch Seelsorge ist laut dem Papier weiter möglich. Für Geburten gilt künftig, dass sich die Frauen einen Menschen aussuchen dürfen, der sie begleitet. Die Verordnung soll laut Gesundheitsverwaltung am Freitag im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht werden und am Samstag in Kraft treten.
Manche Krankenhäuser hatten angesichts der Zunahme bei den Corona-Infektionen zuletzt bereits eigene Regelungen bekanntgegeben. In den Häusern des Krankenhauskonzerns Vivantes gilt bereits seit Montag ein Besuchsverbot - Ausnahmen bei Kindern und Schwerstkranken sollen aber möglich sein.
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Corona-Ausbrüche in mehreren Krankenhäusern in Deutschland
In mehreren Krankenhäusern in Deutschland hatte es größere Coronavirus-Ausbrüche gegeben. Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen zählen zu den Risikogruppen für schwere Verläufe. Bereits im März war das Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeheimen der Hauptstadt stark eingeschränkt worden.
Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung im Überblick:
- Patientinnen und Patienten dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen.
- Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen Patientinnen und Patienten nicht besuchen.
- Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus durch eine Person eigener Wahl begleiten lassen.
- Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen. Geschwister des Neugeborenen unter 16 Jahren dürfen die besuchende Person begleiten.
- Keine Einschränkungen gibt es für den des Besuch Schwerstkranker und Sterbender
- Besuche durch mit der Seelsorge betrauten Personen und durch Urkundspersonen sind ebenfalls zulässig.
- Der Leitung des Krankenhauses obliegt mit Genehmigung des Gesundheitsamtes die Möglichkeit weiterer stations- und bereichsbezogener Einschränkungen
dpa