Berlin. Bei acht Pop-up-Radwegen in Berlin fehlt die konkrete Begründung. Der Rückbau wurde angeordnet. Der Senat geht in die nächste Instanz.

Die in Berlin errichteten Pop-up-Radwege müssen zurückgebaut werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Es bestünden „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Radwegeinrichtungen“, erklärte das Verwaltungsgericht am Montag in einer Mitteilung. Alle mit den Radstreifen verbundenen Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen müssen demnach entfernt werden. Geklagt hatten die Berliner AfD-Abgeordneten Frank Scholtysek und Fraktionsvize Marc Vallendar.

Bei den acht betroffenen Pop-up-Radwegen handelt es sich um folgende Strecken:

  • Gitschiner Straße/Skalitzer Straße zwischen Halleschem Tor und Kottbusser Straße
  • Hallesches Ufer zwischen Halleschem Tor und Köthener Straße
  • Kottbusser Damm/Kottbusser Straße zwischen Kottbusser Tor und Hermannplatz
  • Lichtenberger Straße zwischen Holzmarktstraße und Straußberger Platz
  • Petersburger Straße zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee
  • Tempelhofer Ufer zwischen Schöneberger Straße und Halleschem Tor
  • Schöneberger Ufer zwischen Potsdamer Brücke und Köthener Straße
  • Kantstraße und Neue Kantstraße zwischen Messedamm und Budapester Straße

Alle Nachrichten zum Coronavirus in Berlin, Deutschland und der Welt: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Berlin haben wir hier für Sie zusammengetragen. In unserem Newsblog berichten wir über die aktuellen Corona-Entwicklungen in Berlin und Brandenburg. Die deutschlandweiten und internationalen Coronavirus-News können Sie hier lesen. Zudem zeigen wir in einer interaktiven Karte, wie sich das Coronavirus in Berlin, Deutschland, Europa und der Welt ausbreitet.

Pop-up-Radwege in Berlin: Verkehrsverwaltung hat laut Gericht keine Gefahrenlage dargelegt

In ihrer Begründung erklärten die Richter Pop-up-Radwege nicht grundsätzlich für unrechtmäßig. Die Senatsverkehrsverwaltung könne befristete Radwege einrichten, ohne dass es einer Teileinziehung der Straße bedürfe. Unbedenklich sei ebenso, dass der Radfahrstreifen auf der zuvor durch den Autoverkehr genutzten Fahrbahn liege und die Radwege nur befristet eingerichtet seien.

Lesen Sie auch den Kommentar: Urteil über Pop-up-Radwege ist Schlappe für die Senatorin

Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo durch das Verkehrsaufkommen und den Ablauf konkret Gefahren für Radfahrer entstünden und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Dies müsse durch Verkehrszählungen oder der Daten von Verkehrsverstößen und Unfallzahlen belegt werden. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverkehrsverwaltung jedoch nicht dargelegt, sondern sei „fälschlich davon ausgegangen, er müsse eine Gefahrenlage nicht begründen“, urteilten die Richter. Tatsachen, die auf eine konkrete Gefahr für den Radverkehr auf den betroffenen Straßenabschnitten hindeuteten, ließen sich der Begründung zur Anordnung demnach nicht entnehmen.

Die Entscheidung des Gerichts entspricht damit grundsätzlich den Ergebnissen eines Rechtsgutachtens, das der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses verfasst hatte.

Während der Corona-Pandemie im Frühjahr hatte die Verkehrsverwaltung kurzfristig an mehreren Hauptstraßen provisorische Radwege als Reaktion auf die erwartete Zunahme des Radverkehrs eingerichtet. Dieser legte in den vergangenen Monaten um rund ein Viertel im Vergleich zum Vorjahr zu. Mittlerweile wurden auf diese Weise mehr als 25 Kilometer Pop-up-Radwege in Berlin angeordnet.

Pop-up-Radwege in Berlin: Der Berliner Senat zieht in nächste Instanz

Die von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) geführte Senatsverkehrsverwaltung (SenUVK) kündigte am Montag eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) an. „Es stehen hier grundsätzliche Fragestellungen im Raum, die das Verwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung aus Sicht der SenUVK nicht hinreichend gewürdigt hat“, teilte die Verkehrsverwaltung mit. Es bedürfe einer OVG-Entscheidung, „um auch in Zukunft Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen bei Anordnungen von Radwegen zu erhalten“.

Lesen Sie auch: Berlin auf dem Weg zur abgasfreien Innenstadt

Zufrieden zeigte sich die Klägerseite. „Dies ist ein Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass“, sagte AfD-Politiker Scholtysek nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung. Auch die anderen Oppositionsfraktionen begrüßten das Urteil. Der Senat müsse nun jeden einzelnen Radweg noch einmal prüfen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja. „Nur wenn dieser wirklich zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Beseitigung von Gefahrenlagen beiträgt, darf der Radweg verstetigt werden, ansonsten ist dieser unmittelbar zu beseitigen“, forderte er. Das Urteil sei „ein Fiasko“ für Verkehrssenatorin Günther, befand CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici. Die Senatorin bleibe in der Pflicht, tragbare Lösungen für den wachsenden Radverkehr vorzulegen, die einer juristischen Überprüfung standhielten.

ADFC fordert mehr Pop-up-Radwege für Berlin

Der ADFC Berlin forderte den Senat auf, weiter sogenannte Pop-up-Radwege einzurichten. „Wir fordern den Senat auf, jetzt auf Verkehrswende-Kurs zu bleiben und flächendeckend Pop-Up-Radwege anzuordnen – mit einer Begründung, die die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende in den Vordergrund stellt", teilte der Fahrradclub am Dienstag mit.

Pop-up-Radwege in Berlin - mehr zum Thema:

Wie sich der Radverkehr entlang der Pop-up-Radwege verändert hat

pop-up-radwege.jpg

Grafik vergrößern

Das ist Berlins absurdester Radweg

weitere Videos