Pandemie

Diese neuen Corona-Regeln gelten in Berlin

| Lesedauer: 7 Minuten
Isabell Jürgens
Berlin beschließt Maskenpflicht bei Demos ab 100 Teilnehmern

Berlin beschließt Maskenpflicht bei Demos ab 100 Teilnehmern

Bei den umstrittenen Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen sind zuletzt in Berlin vielfach die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten worden. Jetzt hat der Senat eine Maskenpflicht bei Demonstrationen ab hundert Teilnehmern in der Hauptstadt beschlossen.

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Bei Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt künftig Maskenpflicht. Gastgeber größerer Feiern müssen ein Hygienekonzept haben.

Berlin. Maskenpflicht bei Demos, Obergrenzen für private Feiern: Der Berliner Senat hat die Corona-Regeln in Berlin verschärft. Bei Demonstrationen mit mehr als 100 Personen gilt ab Sonnabend eine Maskenpflicht, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach der Sitzung des Senats am Dienstag erklärte.

Auch für private Feiern beschloss der Senat neue Regelungen, die der Verbreitung des Virus vorbeugen sollen. Obergrenzen für private Feiern nach dem Vorbild anderer Bundesländer wird es allerdings vorerst nicht geben. Auch in Brandenburg gibt es Änderungen der Corona-Regeln: Wie das Landeskabinett am Dienstag beschloss, kostet der bewusste Verzicht auf eine Schutzmaske in Brandenburg künftig 50 bis 250 Euro Bußgeld.

Das verpflichtende Hygienerahmenkonzept mit Muster-Checkliste für private Feiern mit mehr als 50 Personen kann hier eingesehen werden.

„Wir haben in der neuen Rechtsverordnung die klare Vorgabe formuliert, dass für private Feiern ab einer Größe von 50 Teilnehmern künftig ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellt werden muss“, sagte die Kalayci. Dieses sei erforderlich, unabhängig davon, ob die Feier im Garten oder in geschlossenen Räumen stattfinde. Grundsätzlich gelte auch im privaten Bereich die Abstandsregel von 1,5-Metern und der Maskenpflicht, wenn Gäste zu ihrem Platz gehen oder diesen verlassen. „Im Grunde haben wir die Regeln, die heute schon in der Gastronomie gelten, auf den privaten Bereich übertragen“, so Kalayci. „Zeitnah“ werde ihre Verwaltung dazu eine Handreichung bereitstellen.

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Corona-Regeln in Berlin: Gästeliste auch bei privaten Feiern

Das Hygienekonzept inklusive der vollständig ausgefüllten Gästelisten zur Kontaktnachverfolgung müsse der Ausrichter der Feier bei etwaigen Kontrollen „parat“ haben. Auf die Frage, wer die Einhaltung der neuen Regelungen in Haus und Garten kontrollieren soll, antwortete die Senatorin allerdings ausweichend: „Ich setze mehr auf Motivation als auf Strafe“, sagte Kalayci. Schon heute würde die ganz große Mehrheit der Berliner die Regeln befolgen. „Es sollte im Interesse jedes Gastgebers liegen, die Gesundheit seiner Gäste zu schützen“, appellierte sie.

Mit den Auflagen bleibt es bei der schon vor längerem beschlossenen Obergrenze für private wie kommerzielle Veranstaltungen von 750 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und 5000 Teilnehmern im Freien. Diese Grenzen gelten seit Dienstag, wurden aber schon vor längerer Zeit in einem Stufenplan festgelegt. Ab 1. Oktober sind in Räumen 1000 Menschen erlaubt.

Kommentar: Hygienekonzepte für Privatfeiern sind Unfug

Änderungen gibt es auch beim Besuch von Gaststätten: „Die Dokumentationspflicht gilt jetzt auch im Außenbereich“, sagte Kalayci. Anders als bisher seien nicht nur die Betreiber in der Pflicht, dass die Besucher ihre Angaben wahrheitsgemäß in Listen eintragen. Künftig werde auch der Kunde in die Pflicht genommen. Für falsche und lückenhafte Angaben drohe ein Bußgeld von 50 bis 500 Euro. „Einfach nur Mickey Maus zu schreiben, das reicht nicht“, so Kalayci.

Maskenpflicht auf Demonstrationen in Berlin

Auf seiner Sitzung habe der Senat auch ausführlich die Ereignisse vom Wochenende analysiert, sagte die Gesundheitssenatorin weiter. Nachdem am Sonnabend nach Schätzungen der Behörden an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin knapp 40.000 Menschen zumeist ohne Einhaltung des Mindestabstands teilnahmen, hatte die Polizei die Kundgebung aufgelöst. Zuvor war Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor Gericht mit einem Verbot der Demonstrationen gescheitert.

„Mit der neuen Rechtsverordnung gilt jetzt ab sofort bei mehr als 100 Teilnehmern eine Maskenpflicht auf Demonstrationen“, sagte Kalayci. Ausnahmen gibt es für Autokorsos. Nach der bisherigen Infektionsschutzverordnung in Berlin war Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Diese Pflicht werde bei Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld belegt, mahnte Kalayci. Wie die Maskenpflicht auf Demonstrationen durchgesetzt werden soll, darauf müsse der Innensenator antworten, sagte Kalayci auf Nachfrage.

Corona in Berlin: Die Änderungen der Infektionsschutzverordnung in der Übersicht

  1. Auch bei privaten Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Gästen ist ein Schutz- und Hygienekonzept vorzuhalten. Diese müssen insbesondere die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung beinhalten.
  2. Die Pflicht eine Anwesenheitsdokumentation zu führen, wird auch auf Veranstaltungen im Freien und die Außenbereiche von Gaststätten ausgeweitet. Bei der Anwesenheitsdokumentation müssen Gäste korrekte Angaben machen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
  3. Die Regelungen für Gaststätten werden nun explizit auch auf geschlossene Gesellschaften in Gaststätten, aber auch in anderen für private Feierlichkeiten angemieteten Räumen, ausgedehnt. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personal mit Gästekontakt und für Gäste, sofern sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten.
  4. Bei Versammlungen unter freiem Himmel von über 100 Personen, insbesondere Demonstrationen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr Pflicht.

Den Bußgeldkatalog des Berliner Senats zur Ahndung von Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung finden Sie hier.

Corona-Gegner wollen täglich an der Siegessäule demonstrieren

Und die Antwort ist dringlich, denn Gegner der Corona-Politik wollen nun täglich an der Berliner Siegessäule demonstrieren, wie sie im Messengerdienst Telegram ankündigten. Am frühen Dienstagabend hatten sich gegen 18 Uhr laut Polizei gut 180 Teilnehmer am Großen Stern in Tiergarten versammelt. Zwischenfälle habe es dabei nicht gegeben, so ein Polizeisprecher.

Ein direkter Bezug zu der Initiative „Querdenken“, die am Wochenende die große Demonstration veranstaltet hatte, sei nicht zu erkennen, sagte ein Polizeisprecher. Allerdings wurde der Aufruf auch auf Kanälen von „Querdenken“ geteilt.

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