Justiz

Junge Liberale Brandenburg gehen gegen Paritätsgesetz vor

| Lesedauer: 2 Minuten
dpa

Das Brandenburger Paritätsgesetz, das Parteien die Aufstellung von Kandidatenlisten mit gleich viel Frauen und Männern vorschreibt, ist juristisch höchst umstritten. Beim Landesverfassungsgericht häufen sich die Beschwerden gegen das Gesetz.

Potsdam. Die Jungen Liberalen in Brandenburg haben Verfassungsbeschwerde gegen das Paritätsgesetz für mehr Gleichstellung bei Wahllisten der Parteien eingelegt. Mit dem Gesetz würden die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl ausgehebelt, sagte der Landesvorsitzende Matti Karstedt am Mittwoch zu der Beschwerde, über die die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" am Mittwoch berichtet hatte.

Zunächst steht eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg aus. Denn die Piratenpartei, die NPD und die AfD hatten sich bereits in einem Organstreitverfahren an das Gericht gewandt und eine Privatperson hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Thüringen hatte 2019 eine ähnliche Regelung beschlossen. Das Thüringer Verfassungsgericht will Mitte Juli ein Grundsatzurteil dazu fällen.

Die Vize-Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Laura Schieritz, nannte das Paritätsgesetz das Gegenteil von Gleichberechtigung. "Denn es unterscheidet Menschen nur auf Grundlage ihres Geschlechts. Aber ich bin mehr als eine Frau und möchte wegen meiner Fähigkeiten, nicht wegen meines Geschlechts gewählt werden."

Die Vize-Vorsitzende der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Birgit Bessin, bekräftigte am Mittwoch die Ablehnung ihrer Partei: "Unter dem Vorwand angeblicher Gleichbehandlung werden mit dem Paritätsgesetz nun grundrechtliche Freiheiten beschnitten und in den demokratischen Prozess eingegriffen", sagte Bessin.

Dagegen erklärte der Frauenpolitische Rat Brandenburg, das Gesetz werde dabei helfen, mehr Frauen in die Politik zu bringen. "Es stehen aber noch Paritäts-Maßnahmen für die Wahlkreise und die Kommunen aus, in denen der Frauenanteil meist noch geringer ist als auf Landesebene", hieß es in einer Mitteilung des Rats.

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg im vergangenen Jahr ein Paritätsgesetz beschlossen, das seit diesem Dienstag in Kraft ist. Es soll bei künftigen Landtagswahlen dafür sorgen, dass gleich viele Frauen und Männer auf Kandidatenlisten der Parteien berücksichtigt werden.

( dpa )