Berlin. Reisende müssen ab dem 9. Mai in den Terminals der Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld einen Mundschutz tragen.
In den Terminals der Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld gilt ab Samstag, den 9. Mai, eine Maskenpflicht. Wie die Flughafengesellschaft am Freitag mitteilte, können medizinische oder selbstgenähte Masken getragen werden, aber auch Tücher und Schals. Ausgenommen sind demnach Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Weiterhin brauchen Passagiere den Angaben nach in einigen Flugzeugen eine Maske, hier gelten die jeweiligen Bestimmungen der Airline. In Berlin gibt es eine Maskenpflicht bereits im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel.
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Corona-Krise: Zahl der Flughafengäste stark zurückgegangen
Wegen der Corona-Krise ist die Zahl der Flughafengäste in Tegel und Schönefeld deutlich zurückgegangen. Laut Flughafengesellschaft starteten und landeten im April knapp 27 600 Fluggäste in der Hauptstadt. "Das sind nur noch 1 Prozent des Verkehrs im Vergleich zum April 2019", hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Großteil, etwas mehr als 22.000 Passagiere, flog über Tegel. In Schönefeld waren es demnach rund 5500 Fluggäste.
Die Flughafengesellschaft will Tegel ab Juni für mindestens zwei Monate schließen und den Berliner Luftverkehr in Schönefeld konzentrieren. Stimmt die Luftfahrtbehörde dem Antrag zu, wollen die Betreiber Ende Mai darüber einen Beschluss treffen. Nach jahrelangen Verzögerungen soll am 31. Oktober der neue Hauptstadtflughafen BER in Betrieb gehen. Tegel schließt nach dieser Planung am 8. November.
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dpa