Berlin. Die Corona-Regeln gelten in Berlin bislang bis zum 19. April - die Kontaktsperre könnte womöglich viel länger andauern.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat die Berliner darauf eingestimmt, dass die Abstandsregelungen und einige weitere Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis Jahresende dauern können. „Das geht nicht endlos. Aber es wäre jetzt nicht seriös zu sagen, am 19. April ist alles zu Ende“, sagte Geisel am Freitag im rbb-Inforadio. „Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass wir zwar diesen Lockdown im Laufe des April, Mai dann sicherlich lockern müssen. (...) Aber die Beschränkungen, Abstandsregelungen, die Veränderung unserer Lebensgewohnheiten - ich fürchte, das wird uns das ganze Jahr über begleiten.“

Die weitere Entwicklung und der Erfolg der Maßnahmen könne erst Mitte April seriös beurteilt werden, sagte Geisel. Daher hatte er auch für die unmittelbare Zukunft keine guten Mitteilungen. Trotz des erwarteten guten Wetters ab Sonntag gelte: „Der Grundsatz heißt leider nach wie vor: Bleibt zu Hause.“ Geisel betonte, es gehe darum „die Infektionsgeschwindigkeit so zu verringern, dass wir das Gesundheitssystem nicht überlasten“. Das Ziel sei eine Verdoppelungszeit von zehn Tagen und mehr. Der Wert habe am Donnerstag aber noch bei acht Tagen gelegen. Das sei „eindeutig zu schnell“.

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Coronavirus in Berlin: Auf Wiesen müssen Personen fünf Meter Abstand halten

In der überarbeiteten Corona-Verordnung ist nun zwar ausdrücklich das Sitzen auf „fest installierten Sitzgelegenheiten“ wie Bänken sowie auf „Wiesen und Freiflächen“ alleine, zu zweit oder mit Familie erlaubt. Auf den Wiesen ist der angeordnete Abstand nun auf fünf Meter festgelegt. Damit Menschen dort noch zwischendurch gehen könnten, sagte Geisel. Bisher sei das nicht eindeutig geregelt gewesen. Verboten sind „Grillen und das Anbieten offener Speisen“. Zu Getränken sagt die Verordnung allerdings nichts.

Längere Aufenthalte seien weiterhin verboten, betonte Geisel. „Jedem von uns muss bewusst sein, dass es nicht darum geht, dass man einzeln alleine im Park auf einer Bank sitzt und ein Buch liest, das ist völlig unproblematisch.“ Er fügte hinzu: „Aber die Lebenswirklichkeit ist halt, dass bei dem schönen Wetter Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen in den Parks sind und dann sind die Ansteckungsmöglichkeiten groß.“ Daher könne die Polizei auch überfüllte Parks und Wiesen kurzzeitig schließen.

Polizei kontrolliert, ob Corona-Regeln eingehalten werden

Am vergangenen Samstag waren viele Menschen in der Sonne unterwegs. Die Polizei schloss etwa den Boxhagener Platz in Friedrichshain. Auf dem Tempelhofer Feld versuchte sie, Menschen von den Wiesen zu verscheuchen.

Zum Sonder-Bußgeldkatalog, der seit Freitag in Berlin gilt, sagte Geisel: „(Den) gibt es für die hartnäckigen Verweigerer, für diejenigen, die Widerstand leisten und diejenigen, die glauben, sich nicht an Regeln halten zu müssen.“

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln

Die bestehenden Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind bis zum 19. April verlängert worden. Seit Freitag gilt zudem ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Regeln. Allerdings gelten große Spannen für die Verstöße, die den Behörden einen „Orientierungsrahmen“ bei der Bemessung des Bußgelds geben sollen.

25 bis 500 Euro können fällig werden, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenstellen und sich womöglich den Aufforderungen der Polizei widersetzen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit 10 bis 100 Euro geahndet werden. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1000 bis 10 000 Euro. Wer touristische Übernachtungen in der Hauptstadt anbietet, muss mit Geldbußen zwischen 1000 und 10 000 Euro rechnen.