Berlin

Corona-Krise - Zahlreiche Verstöße gegen Kontaktverbot

| Lesedauer: 4 Minuten

Die Polizei achtet in Berlin auf die Einhaltung des Kontaktverbots. Viele halten sich daran, doch manche auch nicht.

Am ersten Tag der strengeren Kontaktverbote hat die Berliner Polizei direkt eine ganze Reihe von Verstößen festgestellt und angezeigt. Am Montagabend und in der Nacht zu Dienstag waren es zwölf Ordnungswidrigkeiten wegen der Nichteinhaltung der Kontaktbeschränkung in der Coronakrise, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Die entsprechende Zahl zu den Verstößen am Montag tagsüber wurde noch nicht bekannt gegeben. 300 Polizisten waren dabei jeweils tagsüber und nachts für Kontrollen von Geschäften, Imbissen und Menschen im Einsatz.

Wegen der Coronakrise gilt in Berlin ein Abstandsgebot: Bei jedem Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Man darf nur alleine oder zu zweit unterwegs sein. Ausnahmen gelten für Familien und Bewohner gemeinsamer Wohnungen.

Die Polizei stellt außerdem am Dienstag tagsüber 53 Verstöße von Imbissbesitzern und Bäckereien, die Kunden in ihren Räumen essen ließen, fest. 37 Lokale und Geschäfte wurden sofort geschlossen. Es gab 43 Strafanzeigen. In der Nacht entdeckten die Polizisten 64 Verstöße, 7 Mal mussten die Lokale schließen. Es gab 27 Strafanzeigen wegen des Infektionsschutzgesetzes.

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Ein Supermarkt-Betreiber in Schmargendorf (Charlottenburg-Wilmersdorf) musste sein Geschäft dicht machen, weil zu viele Kunden gleichzeitig einkauften und den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhielten. Ein Beobachter hatte die Polizei alarmiert. Zwei Polizisten postierten sich vor dem Eingang und versuchten, den Zugang zu regeln. Als das nicht ausreichend klappte, schloss der Betreiber das Geschäft.

Die Polizei wies außerdem darauf hin, dass wegen der Coronakrise nicht nur Friseurläden und Nagelstudios geschlossen sind, sondern auch entsprechende Hausbesuche verboten sind. „Wahre Schönheit kommt von innen“, schrieb sie bei Twitter und betonte: „Das sollten alle wissen, die versuchen, Hausbesuche zum Frisieren, zu Kosmetik, Nageldesign etc. zu vereinbaren.“ Der Polizei seien bislang aber keine entsprechenden Fälle bekannt, sagte ein Sprecher.

Polizei ist in der Corona-Krise ständig als Ratgeber gerfragt

Auch zu Todesfällen gab die Polizei Auskunft. „Zu einer Beerdigung gehört auch eine Trauerfeier, zu der Sie sich mit bis zu 10 Personen versammeln dürfen“, hieß die Antwort auf die Twitter-Frage einer Frau, deren Großmutter gestorben ist. Es sollte aber eine Liste der Trauergäste erstellt werden.

Überhaupt ist die Polizei derzeit ständig auch als Ratgeber gefragt. Es gingen täglich Anfragen von besorgten Einwohnern jenseits von Kriminalität ein. „Was darf ich, was darf ich nicht - darum dreht sich das Meiste“, sagte ein Sprecher. Die Polizei erkläre per Twitter Regelungen zur Beschränkung des öffentlichen Lebens, um Menschen die Unsicherheit zu nehmen.

Bis zu 5000 Euro Strafen in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen erließ dazu einen Bußgeldkatalog mit Höchststrafen bis zu 5000 Euro. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden danach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknicken kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Ob Berlin ähnliches plant, war am Dienstag noch nicht klar.

In Berlin gab es bis Montagnachmittag 1219 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. 47 Menschen werden in Krankenhäusern behandelt, 22 von ihnen wegen schwerer Verläufe auf Intensivstationen. Zwei Menschen im Alter von 70 und 95 Jahren starben bereits.

( dpa )