Die Verwaltung plant eine Werbekampagne. Vermietern drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, sollten sie die Regelungen missachten

Mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses ist der Mietendeckel noch nicht in Kraft gesetzt. Zunächst muss sich der Senat am kommenden Dienstag noch einmal formal damit befassen. Danach geht das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses, der es unterschreiben muss. 14 Tage danach wird es im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dann. Das wird nach Angaben von Wohnungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am 21. oder 28. Februar der Fall sein.

Vermieter in der Pflicht, Mieten nach Vorgaben des Mietendeckels zu überprüfen

Lompscher betonte am Freitag noch einmal, dass zunächst die Vermieter in der Pflicht sind, ihre Mieten nach den Vorgaben des Mietendeckels zu überprüfen. „Es handelt sich um ein Verbotsgesetz“, sagte Lompscher. Das heißt, da die Mieten öffentlich-rechtlich bestimmt werden, ist auch die öffentliche Hand für die Einhaltung des Gesetzes zuständig. Mieter müssen keinen Antrag stellen, die Wohnkosten auf den entsprechenden Betrag abzusenken.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes Ende Februar haben die Vermieter zwei Monate Zeit, ihre Mieten an die neue Rechtslage anzupassen. Sollten sie auch danach zu hohe Mieten verlangen, können Betroffene die Behörden informieren. Dann wird das Amt aktiv und drängt die Vermieter auf eine Absenkung auf die vorgesehene Miethöhe – notfalls mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

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Unabhängig davon können betroffene Mieter Zivilgerichte anrufen und auf diesem Weg die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete einklagen. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) rät seinen Mitgliedern in einem internen Schreiben, die Regelungen des Mietendeckels zu befolgen, so lange keine andere Regelung greift. Der BBU empfiehlt zudem, angesichts der drohenden Bußgelder nicht auf eine gerichtliche Klärung zu warten.

Mietendeckel: Telefon-Hotline wird eingerichtet

Für offene Fragen rund um das Thema, will die Verwaltung eine Telefon-Hotline einrichten und eine Werbekampagne starten. Es soll Ansprechpartner in den Bezirksämtern und auch der Wohnungsverwaltung geben. Auch im Internet können sich Mieter über die neue Rechtslage informieren (www.mietendeckel.berlin.de). Das Angebot auf der Seite wird nach und nach ausgeweitet.

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Die Regelungen des Mietendeckels treten schrittweise in Kraft. Zunächst werden die Mieten auf dem Niveau des 18. Juni 2019 gedeckelt. Neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes können Wohnkosten dann auch gesenkt werden, wenn sie 20 Prozent über den zulässigen Mietobergrenzen liegen, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung je nach Ausstattung und Baualtersklasse definiert hat – und die den Mietspiegel künftig ersetzen.