Berlin. Am 28. März soll in Berlin gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn protestiert werden. Erwartet werden Tausende Menschen.
Das Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn ruft für Ende März zu einer Großaktion in Berlin auf. Man befürworte zwar prinzipiell die Einführung eines Mietendeckels, wie er am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, weise aber darauf hin, dass es die „akuten Verdrängungsprozesse“ in der Hauptstadt nicht aufhalte, heißt es in dem Aufruf dazu. Deshalb solle am 28. März auf dem Potsdamer Platz protestiert werden. Erwartet werden Tausende Teilnehmer. Bereits im April 2019 hatten nach Angaben der Veranstalter rund 40.000 Menschen in Berlin an einer solchen Kundgebung teilgenommen.
„Die Demonstration findet im Rahmen des europaweiten „Housing Action Day“ (Aktionstag Wohnen, Anm. d. Red) statt, an dem in vielen europäischen Städten Mieter und Mieterinnen auf die Straße gehen werden. Auf dieses Datum arbeiten wir unabhängig vom Berliner Mietendeckel-Gesetz hin“, sagte Kim Meyer vom Bündnis Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn, das sich als offenes Netzwerk versteht und in dem sich mehr als rund 100 Initiativen, Verbände und Vereine zusammengeschlossen haben. Sie unterstützen auch das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“, das rund 77.000 Unterstützer fand und damit erfolgreich die erste Hürde nahm.
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Neues Gesetz durch Korrekturen abgeschwächt
Der Bewegung sei klar, dass für sie auch unter dem Mietendeckel viel zu tun bleibe, die Demonstration nicht an Aktualität und Notwendigkeit verliere. „Zwangsräumungen, Wohnungslosigkeit, Eigenbedarfsklagen, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und viele weitere grundlegende Probleme werden das Leben und Wohnen in der Stadt weiterhin bestimmen“, so Meyer weiter. „All jene, die jetzt mit Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Eigenbedarfsklagen und Modernisierung Profit erwirtschaften, werden immer weiter nach Mitteln suchen, dies zu tun. Deshalb kämpfen auch wir weiter“, sagte Kim Meyer.
Zudem könnte die Wirksamkeit des Gesetzes abgeschwächt werden, weil Mieter nun selbst gegen Verstöße klagen müssen, so Meyer. Im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses wurden kürzlich Korrekturen an der Neureglung vorgenommen, um ihre Rechtssicherheit zu erhöhen. In der neuen Fassung muss nun der Mieter selbst juristische Schritte gegen den Vermieter einleiten. Die Bezirksämter sollen ihnen jedoch auf Wunsch Auskunft über die nach dem Gesetz zulässige Miethöhe für ihre Wohnung erteilen.