Berlin. Der Berliner Senat zahlt Haus- und Wohnungsbesitzern rund um den Flughafen Tegel Geld für den vom Flugverkehr verursachten Lärm.
Der Berliner Senat zahlt Haus- und Wohnungsbesitzern rund um den Flughafen Tegel erstmals Geld für den vom Flugverkehr verursachten Lärm. Eine entsprechende Regelung wurde am Dienstag auf der Senatssitzung in Reinickendorf beschlossen. Demnach stellt der Senat insgesamt rund 3,5 Millionen Euro als Entschädigung zur Verfügung. Haus- und Wohnungsbesitzer erhalten aus dem Topf eine Zahlung von bis zu 15 Euro pro Quadratmeter. Für eine durchschnittliche Wohnung von etwa 67 Quadratmeter würde die Entschädigung etwa 1000 Euro betragen.
Etwa 3000 Haus- und Wohnungseigentümer rund um den Flughafen sind laut Schätzungen des Senats anspruchsberechtigt. Betroffen sind Gebiete, in denen die Lärmbelastung durch den Flugverkehr tagsüber mehr als 70 Dezibel und nachts mehr als 60 Dezibel beträgt. Eine genau Eingrenzung der anspruchsberechtigten Gebiete werde der Senat noch vornehmen, hieß es am Abend. Bestehende Ansprüche würden den Betroffenen gegenüber aber bekannt gemacht. Die zuständige Erstattungsstelle ist die Enteignungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Der Senat sieht die beschlossenen Entschädigungszahlungen als Vergleichsangebot. Hintergrund dafür ist, dass das eigentliche gesetzliche Erstattungsverfahren für Kosten zum Bau von Schallschutzmaßnahmen vergleichsweise kompliziert ist. Betroffene müssten zunächst in Vorleistung gehen und Geld – zum Beispiel für Gutachter und Handwerker – vorschießen. Dieses gängige Verfahren würde aber wohl einige Zeit dauern. Es wäre daher fraglich, ob Betroffene die Anträge noch bis zur geplanten Schließung des Flughafens Tegel hätten einreichen können. Tegel soll kurz nach der Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 vom Netz gehen.
Hintergrund für die neuen Ansprüche ist die gesetzlich nötig gewordene Festsetzung eines Lärmschutzbereichs rund um den Flughafen Tegel. Bislang galt die sogenannte „Lex Tegel“. Diese Ausnahmeregelung machte das Ausweisen einer Lärmschutzzone für Tegel bislang nicht nötig. Der Senat hatte 2007 die Ausnahmeregelung geschaffen, weil man damals davon ausgegangen war, dass Tegel nach der einst für 2011 geplanten Eröffnung des BER ohnehin bald schließen werde.