Berlin. Wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten gibt es keine Statistik für Berlin. In einem Fall wurde das Fehlen nicht mal bemerkt.
Aus den psychiatrischen Abteilungen Berliner Kliniken fliehen regelmäßig Patienten, die dort mit richterlichem Beschluss geschlossen untergebracht sind. Das geht aus Zahlen hervor, die der Berliner Morgenpost aus Polizeikreisen exklusiv vorliegen. Allein in der Zeit zwischen 1. August und 18. September dieses Jahres waren das laut einer Stichprobe aus vier Berliner Kliniken 38 Menschen, zu denen auch Vermisstenanzeigen bei der Polizei vorlagen.
Grund für diese hohen Zahlen sind die unzureichend gesicherten Stationen in den Kliniken, die beispielsweise für geschlossene Türen und Fenster sowie eine enge Betreuung sorgen müssen. Der Morgenpost sind Fälle bekannt, in denen das Fehlen von Patienten gar nicht aufgefallen ist. So wie am 30. August 2019, als ein 32-Jähriger aus einer Klinik in Charlottenburg-Wilmersdorf fliehen konnte und von der Polizei in einem Seniorenheim gefunden wurde.
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Flucht aus Berliner Psychiatrien: In einem Fall wurde das Fehlen nicht einmal gemerkt
Als die Polizei in der Klinik anrief und mitteilte, dass man einen ihrer Patienten aufgegriffen habe, hatte man das Fehlen dort noch gar nicht bemerkt. Dieser Zeitung ist ein weiterer Fall bekannt, in dem eine 27-Jährige wiederholt aus der geschlossenen Unterbringung fliehen konnte und wiederholt Menschen angegriffen hat.
Statistiken, wie groß die Zahl der Entweichungen in Berlin ist, liegen der Gesundheitsverwaltung nicht vor. Der Grund: Die Fachaufsicht liegt bei den Bezirksämtern. Aus den Kliniken hieß es auf Nachfrage der Gesundheitsverwaltung, dass eine Datenerhebung schlicht nicht leistbar sei.
In der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des innenpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion, Marcel Luthe, heißt es: „Da sich in der Allgemeinpsychiatrie keine Patienten aufhalten, die strafrechtlich untergebracht sind, brauchen die Einrichtungen der stationären psychiatrischen Versorgung auch nicht wie eine Hochsicherheitseinrichtung gesichert sein.“
Luthe sieht das anders: „Die Kliniken sind verpflichtet, die baulichen und personellen Ressourcen einzusetzen, damit eine geschlossene Einrichtung auch geschlossen ist und nicht wie in Berliner Justizvollzugsanstalten permanent Tag der offenen Tür ist.“ Wer einen Untergebrachten entweichen lasse, trage auch eine Mitschuld daran, was dieser sich selbst oder anderen antue, so Luthe.
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