Die Umweltschutzbewegung sei kein Fall für den Berliner Verfassungsschutz, stellte Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) klar.
Die Klimaschutz- und Protestorganisation Extinction Rebellion wird vom Berliner Verfassungsschutz nicht als extremistisch eingestuft und daher auch nicht beobachtet. Das sagte Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) am Mittwoch im Verfassungsschutz-Ausschuss des Abgeordnetenhauses.
„Es gibt keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.“ Es gebe auch keine „strukturelle Zusammenarbeit von Extinction Rebellion mit linksextremistischen Gruppierungen“. Daher sei die Organisation „kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes“.
Auch strafbewehrte Aktionen bei den Blockaden
Wie viele Unterstützer der Klimaschutzorganisation, deren Namen Akmann mit „Aufstand gegen das Aussterben“ übersetzte, es in Deutschland gibt, sei nicht bekannt. „Auch in Deutschland werden immer mehr Ortsgruppen gegründet. Verlässliche Zahlen dazu haben wir nicht.“
Die wichtigsten Strategien der Organisation sind laut Akmann die Werbung zahlreicher Anhänger und gewaltfreie Aktionen zivilen Ungehorsams: Flashmobs, Ankettungen, Fahrraddemonstrationen, Brücken- und Straßenblockaden. „Diese verliefen alle durchgehend friedlich.“ Zu den Blockaden gehörten auch „strafbewehrte Aktionen“, sagte Akmann. „Aber das Begehen von Straftaten rechtfertigt noch keine Tätigkeit des Verfassungsschutzes.“ An den Blockaden hätten auch Linksextremisten teilgenommen. Diese hätten Extinction Rebellion kritisiert, „weil sie zu polizeifreundlich auftreten“.
AfD-Abgeordneter spricht von „Heiligsprechung“
Der AfD-Abgeordnete Harald Laatsch sprach von einer „Heiligsprechung“ durch Akmann und den Senat, der sich damit als „Komplize“ dieser Bewegung bekenne. Für diese Wortwahl wurde Laatsch vom Ausschussvorsitzenden ermahnt.
In Berlin beteiligten sich Anfang Oktober mehrere tausend Menschen an einer Aktionswoche von Extinction Rebellion mit Straßenblockaden und anderen Aktionen.
BM/dpa