Berlin. Im Fall des Mordes an einem Tschetschenen mit georgischer Staatsangehörigkeit in Berlin sind weitere Indizien aufgetaucht, die auf eine Beteiligung Russlands deuten. Nach einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ wurde der mutmaßliche Mörder kurz nach der Tat von zwei russischen Diplomaten im Gefängnis besucht. Die Russen sollen sich ausführlich mit dem Verdächtigen unterhalten haben. Das Gespräch fand auf Russisch und ohne Aufsicht statt.
Nach dem Übereinkommen über diplomatische Beziehungen ist diese Betreuung erlaubt. Eine so schnelle und intensive Reaktion gilt aber als ungewöhnlich. Der mutmaßliche Täter wird dringend verdächtigt, am 23. August den 40-jährigen Tschetschenen in einem Park in Moabit erschossen zu haben. Das Opfer soll Anfang der 2000er-Jahre gegen Russland gekämpft haben.
Tatwaffe wurde mehrmals weitergegeben und manipuliert
Die Ermittlungen zur Tatwaffe ergaben nach Informationen der „Zeit“, dass die Pistole der Marke Glock 1986 von Österreich nach Estland verkauft wurde, in den Einflussbereich der damaligen Sowjetunion. Später wurde der Lauf der Waffe ausgetauscht, womöglich, um Spuren zu verwischen. Die Polizei soll davon ausgehen, dass dem Verdächtigen die Waffe auf dem Weg von Warschau nach Berlin übergeben wurde. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht.
Falsche Identität des mutmaßlichen Mörder geschaffen
Der "Spiegel" hatte berichtet, dass russische Behörden aktiv bei der Schaffung der falschen Identität des mutmaßlichen Mörders mitgewirkt haben sollen. Darauf sollen Sperrvermerke in der Datenbank für nationale russische Ausweispapiere hindeuten. Die Nummer des falschen Reisepasses soll zu einer Abteilung im russischen Innenministerium führen, die in der Vergangenheit Dokumente für den Militärgeheimdienst GRU ausstellte.
Ein russischer Regierungssprecher sagte: „Dieser Fall hat natürlich nichts mit dem russischen Staat und seinen Behörden zu tun.“ Die Bundesanwaltschaft verfolgt die Ermittlungen. Sie ist dann zuständig, wenn es den konkreten Verdacht gibt, dass hinter einer Tat ein fremder Geheimdienst steht.