Berlin. Der Streit um die Neugestaltung von Berlins katholischer Bischofskirche geht in eine weitere Runde. Das Bezirksamt Mitte hat gegen das Erzbistum einen Baustopp verhängt. Damit sind Abbrucharbeiten im Inneraum des Gotteshauses am Bebelplatz angehalten. Denn noch fehlt eine Genehmigung.
Erzbistumssprecher Stefan Förner sagte, es handele sich um ein „Missverständnis“. Der Bezirk habe am 13. September den Baustopp angeordnete, das Bistum drei Tage später Widerspruch eingelegt. Man sei aber weiterhin an einem Einvernehmen mit der Denkmalschutzbehörde interessiert.
Künstler klagen auf Verstoß gegen ihr Urheberrecht
Die Planer des Bistums seien davon ausgegangen, dass sie für die dort vorgenommenen vorbereitenden Arbeiten keine Genehmigung benötigten. Man habe kleinere Altäre, Fenster und die Orgel zurückgebaut. Dazu sei es auch notwendig gewesen, an einzelnen Stellen den Boden aufzustemmen. Daher stamme der Schutt, der außerhalb der Kathedrale zu sehen gewesen war und zur Anzeige der Initiative der Freunde der St. Hedwigskathedrale geführt hatte.
Hintergrund: Die St. Hedwigs-Kathedrale darf umgebaut werden
Die Kathedrale stammt von 1773, wurde im Krieg zerstört und in den 50er- und 60er-Jahren in einer einmaligen Kooperation von Künstlern aus der Bundesrepublik und der DDR wieder aufgebaut. Aus dieser Zeit stammt auch der Innenraum, den der Architekt Hans Schwippert maßgeblich gestaltete. Besonders markant war die Treppe, die aus dem Raum unter der Kuppel in die Unterkirche führte. Dieses „Loch“ und der gesamte Innenraum erscheinen dem Bistum aber heute aus liturgischen Gründen für nicht mehr geeignet.
Kritiker des Umbaus, der samt dem anliegenden Bernhard-Lichtenberg-Haus mit einer Förderung vom Land und Bund über 20 Millionen Euro insgesamt 60 Millionen Euro kosten soll, vermuten andere Beweggründe hinter dem Vorgehen des Bistums. Denn am 15. Oktober ist eine Gerichtsverhandlung angesetzt.
Die Künstler aus Ost und Westdeutschland, die den Innenraum zu DDR-Zeiten neu gestaltet hatten, haben gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte geklagt. Solche Klagen haben nach Ansicht von Rechtsexperten nur Erfolg, wenn die betreffenden Kunstwerke nur verändert wurden. Sind sie komplett verschwunden, wäre die Klage gegenstandslos. Nun vermuten die Kritiker, das Bistum habe Fakten im Innenraum schaffen wollen. Eine frühere Klage gegen den Umbau war wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen worden.
Gegen das ganze Projekt regt sich unter Berlins Katholiken schon länger Widerstand. Erzbischof Heiner Koch hatte vor einem guten Jahr zur vorläufigen Schließung der Kathedrale alle katholischen Haushalte angeschrieben. „Es regnet rein“, so der Erzbischof. Diese Aussage konnte Bistumssprecher Förner so nicht bestätigen. Man müsse nirgendwo Eimer aufstellen. Es gebe aber undichte Stellen im Dach. Deshalb sei die Kuppel das erste, was gemacht werden müsse. Die Dämmung unter der Kupferabdeckung sei kaputt.
Der Bezirk Mitte zeigt sich gesprächsbereit. Der für den Denkmalschutz zuständige Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) und die untere Denkmalschutzbehörde hätten zeitnah einen Abstimmungstermin mit dem Domprobst Tobias Przytarski, hieß es aus dem Büro von Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne): „Hier wird der Bezirk die Arbeiten besprechen und notwendige Verabredungen für den weiteren Bauprozess treffen.“
Baustadtrat Gothe schrieb Denkmalschutz-Bescheid um
Das Vertrauen vieler Gemeindemitglieder in den Bezirk ist aber nicht besonders ausgeprägt. Viele Kritiker hegen den Argwohn, das Bezirksamt habe sich aus politischen Gründen über die Bedenken der Denkmalschützer hinweggesetzt.
Unterlagen, die der Morgenpost vorliegen, bestätigen diesen Verdacht. Die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks wollte die Umbaupläne auch für den Innenraum zunächst ablehnen. Die von der Kirche als Begründung für die Zerstörung des als Zeugnis der „Wiederaufbauzeit nach 1945“ denkmalgeschützten Raumes angeführten „gottesdienstlichen Belange“ seien „nicht nachvollziehbar“, schrieb der Fachbeamte im Oktober 2017 in seinem Entwurf für den Ablehnungsbescheid. Ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ an der Maßnahme bestehe nicht.
Daraufhin schrieb Baustadtrat Gothe den Entwurf des Bescheides handschriftlich um. Das erstaunte auch Mitarbeiter im Bezirksamt. „Her Gothe hat mal eben aus dem negativen Bescheid ... einen positiven gebastelt“, schrieb eine Mitarbeiterin des Bezirksamtes in einer E-Mail an eine Denkmalschützerin. Nachdem auch das Landesdenkmalamt den Umbau abgelehnt hatte, musste die oberste Denkmalschutzbehörde beim Kultursenator eine sogenannte „Dissensenscheidung treffen“.
Der sozialdemokratische Baustadtrat von Mitte folgte mit seiner Intervention der Linie, die die Senatskulturverwaltung vorgegeben hatte. Gerry Woop, Staatssekretär von Kultursenator Klaus Lederer (Linke), hatte 2017 mit dem Dompropst über St. Hedwig gesprochen. Im Juli schrieb Woop an Gothe und hob die „nach meinem Eindruck schlüssige Argumentation“ des Bistumsvertreters hervor. Die Kulturbehörde wollte sich offensichtlich nicht mit der katholischen Kirche streiten. Die Kirche beruft sich bei ihren Umbauplänen eben auf „liturgische Belange“, da wollten sich die Politiker offenkundig nicht einmischen.
Die Kathedrale ist seit einem Jahr geschlossen. Das Bistum hofft, St. Hedwig zum 250. Jubiläum der Kirchweihe 2023 wieder öffnen zu können.