Berlin. Die Forderungen des Berliner Volksbegehrens zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen sind verfassungskonform. Das ist das Ergebnis eines Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Berliner Abgeordnetenhaus.
Demnach ist die „Vergesellschaftung der Wohnungsbestände bestimmter Unternehmen“ mit Artikel 15 des Grundgesetzes vereinbar und verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3.
Enteignungen in Berlin? Prüfer sehen Problem in der Entschädigungsfrage
Auch eine Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes sei zulässig, heißt es in dem Gutachten weiter. In der Entschädigungsfrage sehen die Prüfer jedoch ein erhebliches Problem. So erteilen die Verfasser des Gutachtens der Vorstellung der Initiatoren von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, wonach eine Entschädigung sich nicht am Verkehrswert der Immobilien orientieren müsste, eine klare Absage.
„Ein Gesetz, das eine deutlich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigung vorsehen würde, wäre nicht mit Artikel 15 des Grundgesetzes vereinbar“, schreiben die Prüfer unmissverständlich.
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Das Volksbegehren werde am Geld scheitern, so Kristin Brinker
Das Gutachten wurde vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst auf Nachfrage der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus verfasst. „Dass das Volksbegehren nach dem Grundgesetz möglich ist, steht nach diesem Gutachten völlig außer Frage“, so Kristin Brinker, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
„Allerdings wird das Volksbegehren an einem ganz entscheidenden Punkt scheitern: am Geld“, fügte Brinker hinzu.
Innenverwaltung prüft die rechtliche Zulässigkeit
Nach vorläufiger Berechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erfüllen zehn Unternehmen die Enteignungskriterien des Volksbegehrens, weil sie jeweils mehr als 3000 Wohnungen im Bestand haben.
Das mit Abstand größte Unternehmen auf der Liste ist die Deutsche Wohnen mit 111.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Die Vergesellschaftung dieser zehn Unternehmen mit insgesamt rund 243.000 Wohnungen würde demnach 28,5 bis 36 Milliarden Euro kosten.
Ausreichend Unterschriften für ein Volksbegehren abgegeben
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatte Mitte Juni rund 77.000 Unterschriften bei der Senatsverwaltung für Inneres abgegeben. Die Innenverwaltung hat diese geprüft und gut 58.000 für gültig erklärt. Damit haben die Initiatoren die erste Hürde für das Volksbegehren genommen – ausreichend wären bereits 20.000 Unterschriften gewesen. Derzeit wird der Inhalt von der Senatsverwaltung für Inneres auf die rechtliche Zulässigkeit geprüft.