Berlin. Der Skandal um belastete Schießstände geht in eine neue Runde. Das legen Unterlagen nahe, die die Berliner Morgenpost einsehen konnte. Demnach war in einem Mietvertrag für die Schließanlage an der Bernauer Straße, in der viele der heute erkrankten Polizisten trainierten, sehr genau geregelt, mit welcher Munition geschossen werden durfte. Polizisten sagen nun, dass sie darüber nicht informiert worden seien.
Um was geht es? Berliner Polizeibeamte waren jahrelang auf den Schießständen giftigen Dämpfen ausgesetzt. Viele Beamte erkrankten an Krebs oder sind bereits verstorben. Ob einen Zusammenhang zwischen dem Training auf den Schießständen und den Erkrankungen besteht, wurde bis heute noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen.
Schießstände in Berlin: Polizisten wussten nichts über Einschränkungen
Was auf dem Schießstand erlaubt ist und was nicht, wurde jedoch in einem Vertrag zwischen der landeseigenen Immobilienmanagement GmbH (BIM), der Polizei und in einem Untervertrag auch mit der Bundeswehr, die ebenfalls auf der Anlage trainierte, geregelt. Das Dokument, das die Berliner Morgenpost einsehen konnte, ist aus dem Jahr 2011. In einem der Paragrafen ging es auch um die Munition, die auf dem Schießstand benutzt werden durfte, damit die „schießtechnische Sicherheit“ nicht überschritten werde, wie es darin heißt. Demnach dürfe die Munition die gängige Nato-Patrone (7,62 × 51 mm) nicht überschreiten.
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Polizisten zeigten sich gegenüber der Berliner Morgenpost verwundert und sagten, dass sie mit stärkerer Munition geschossen hätten - gerade die Spezialkräfte. Das sagte Karsten Loest vom Verein „B.I.S.S.“, in dem sich Betroffene der Schießstände organisiert haben. So hätten etwa die Präzisionsschützen mit wesentlich größeren Kalibern trainiert.
Einer, der das bestätigt, ist Michael Knape, langjähriger Leiter der Direktion 6. Er sagte, dass es keine Informationen darüber gegeben hätte, mit welcher Munition geschossen werden durfte und mit welcher nicht. „Das ist ein Skandal“, sagte Knape der Berliner Morgenpost. Nach dem Schießtraining hätten Polizisten häufig berichtet, dass es Ihnen nicht gut gehe. „Hier hätte es ganz einfach ein Schreiben geben müssen, mit was geschossen werden darf und mit was nicht“, sagte Knape. Die Anlage an der Bernauer Straße sei gerade für die Kräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) ein zweites Zuhause gewesen.
Mehr als Verletzung der Fürsorgepflicht
Die Polizeibehörde weist die Behauptungen auf Nachfrage zurück. Die Schießstandordnung, die bis 2014 erarbeitet worden sei, sei allen Nutzern der Hallen an der Bernauer Straße bekannt und hänge vor Ort aus. Demnach dürfen „nur dienstlich gelieferte Langwaffen mit dienstlich gelieferter Munition (kein Schrot) bis zu einer Bewegungsenergie von 7000 Joule ohne Effektsatz“ benutzt werden. Das würde den im Mietvertrag festgelegten Regularien entsprechen. Für alle vor 2011 verwendeten Munitionsarten könne man allerdings keine Aussage treffen, da sämtliche relevanten Fakten dazu Teil der staatsanwaltlichen Ermittlungen seien, hieß es aus der Behörde.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert nun Aufklärung. Deren Sprecher Benjamin Jendro sagte der Berliner Morgenpost: „Wenn die Behördenleitung unsere Kollegen in der Bernauer Straße wissentlich mit Munition trainieren lassen hat, für deren Gebrauch es im Mietvertrag nicht ohne Grund keine Erlaubnis gab, reden wir nicht nur von Verletzung der Fürsorgepflicht, sondern auch von gefährlicher Körperverletzung.“
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Marcel Luthe, fordert einen Untersuchungsausschuss. „Es fällt mir schwer, da angesichts der klaren Regelung im Mietvertrag – den die Polizisten ja gar nicht kannten – noch von Fahrlässigkeit zu sprechen. Wir brauchen in dieser Frage endlich Transparenz, die nur ein Untersuchungsausschuss bringen kann“, sagte er dieser Zeitung. Der Senat habe ganz genau gewusst, dass stärkere Munition als Nato-Standard nicht verwendet werden dürfe und habe trotzdem die Polizeibeamten dort schießen lassen. „Die Schießstandaffäre ist kein reines Landesthema, sondern auch Verantwortung des Bundes“, sagt Luthe.