Berlin. Wenn Einnahmen aus geplanten Mieterhöhungen ausfallen, fehlt laut Vorstand das Geld für den Bau neuer Wohnungen.
Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften würden von einem Mietendeckel, wie ihn die rot-rot-grüne Koalition in der Hauptstadt plant, hart getroffen. Durch ein generelles Verbot von Mieterhöhungen über fünf Jahre würden den Vereinigungen Einnahmen von rund 150 Millionen Euro fehlen, sagte Frank Schrecker, Sprecher der Genossenschaften und Vorstand der Berolina. Dieses Geld fehle als Eigenkapital für den Neubau von Wohnungen. „Plus Fremdkapital geht dadurch eine halbe Milliarde Euro Investitionssumme für zusätzlichen Wohnraum und damit 3000 genossenschaftliche Mietwohnungen für Berlin verloren“, rechnete Schrecker im Interview der Berliner Morgenpost vor.
Mieten in Berlin - Genossenschaften bauten nur 1300 neue Wohnungen
Schrecker spricht für ein Bündnis von 23 Genossenschaften mit mehr als 90.000 Wohnungen in Berlin. Insgesamt gibt es 90 genossenschaftlich organisierte Wohnungsunternehmen in der Stadt mit knapp 190.000 Wohnungen. Die Mieter sind in der Regel auch gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft, haben also einen Geschäftsanteil an dem Unternehmen gekauft. Die Miethöhen liegen im Durchschnitt noch unterhalb der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Die geplanten Mieterhöhungen lagen in der Regel unterhalb der Möglichkeiten, die das Mietrecht hergegeben hätte. Auch deswegen beteuern Vertreter der rot-rot-grünen Koalition so oft, dass sie die Genossenschaftler für wichtige Partner halten.
Grundsätzlich seien die Genossenschaften bereit, sich für den dringend benötigten Wohnungsneubau zu engagieren, hob Schrecker hervor. Aber schon in der Vergangenheit ohne Mietendeckel seien die Rahmenbedingungen nicht gut gewesen. So hätten die Genossenschaften in Berlin in den letzten fünf Jahren nur 1300 neue Wohnungen gebaut. „Wir haben mal überschlagen, dass die Genossenschaften bei perfekten Rahmenbedingungen bis zu 2500 neue Wohnungen pro Jahr errichten können.“
Senat hat seine Versprechen nicht eingehalten
Die Versprechen des Senats, den Genossenschaften günstig Landesgrundstücke zur Verfügung zu stellen, seien aber nicht eingehalten worden. Die 20 übertragenen Areale stammten von der „Resterampe“ und seien Flächen, die die städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht hätten haben wollen, so der Genossenschafts-Vorstand. Aber auch die Bedingungen des Senats für Neubauvorhaben seien für die Genossenschaften kaum tragbar. So sei es den Mitgliedern nicht zu vermitteln, warum sie mit ihren Mieten Nachbarn in Sozialwohnungen direkt subventionieren sollten, die nach den Vorgaben des Senats nur 6,50 Euro pro Quadratmeter bezahlen müssten.
Man baue derzeit einen Neubau in Mitte, der wegen der Baukosten für elf Euro angeboten werde. Wer die Differenz zu den gewünschten 6,50 Euro tragen soll, sei völlig offen, so der Kaufmann. Auch die in Aussicht gestellte weitere Förderung des Landes werde an dem Grundproblem nichts ändern. „Das Vertrauen ist jedenfalls schwer beschädigt“, sagte Schrecker.
Mietendeckel in Berlin verbietet fünf Jahre lang Mieterhöhungen
Sich auf die von der rot-rot-grünen Koalition in Aussicht gestellten Härtefall-Klausel zu berufen, um Unterstützung zu bekommen, hält Schrecker für eine Zumutung. „Ich werde doch mein Unternehmen nicht zum Härtefall verkommen lassen um dann zur Investitionsbank gehen, um zu fragen, ob ich ein Härtefall bin oder nicht“, sagte Schrecker. Er werde auf Neubau verzichten, seine Genossenschaft an die Bedingungen anpassen und die 4000 Wohnungen seiner Berolina in Ordnung halten.
Mit dem Mietendeckel möchte die rot-rot-grüne Koalition den von Mieterhöhungen gebeutelten Berliner Mietern eine Atempause verschaffen. Für fünf Jahre sind Steigerungen verboten. Sanierungen müssen genehmigt werden, die Umlage der Kosten auf die Mieter ist nur eingeschränkt möglich. Die fünf Jahre sollten aber genützt werden, um möglichst viele neue Wohnungen zu schaffen und so den eigentlichen Ursache für die steigenden Mieten zu bekämpfen. Nur so ist nach Ansicht von Juristen, die den Mietspiegel für rechtlich zulässig halten, der Eingriff in die Eigentumsrechte zu rechtfertigen.