Berlin. Der Flüchtlingsrat Berlin erhebt schwere Vorwürfe: Demnach sollen Security-Mitarbeiter in einer Lichtenberger Flüchtlingsunterkunft einer Schwangeren Hilfe verwehrt haben. Ihr Baby starb. Bei der Unterkunft handelt es sich um die von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betriebene Erstaufnahmestelle an der Rhinstraße in Lichtenberg.
Der Fall hat nun auch die Berliner Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Die Behörde nahm Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen auf, wie ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte.
„Frau H. war im 9. Monat schwanger, als sie in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni plötzlich starke Schmerzen und starke Blutungen bekam“, heißt es in einer Mitteilung des Flüchtlingsrat. Ihr Mann habe gegen 4 Uhr den diensthabenden Security-Mitarbeiter der Unterkunft darum gebeten, für seine hochschwangere Frau einen Rettungswagen zu rufen. Dieser habe sich aber geweigert. Mit der Begründung, es sei Sonntagnacht, da könne man nicht die Feuerwehr rufen. Er sei auch nicht bereit gewesen, ein Taxi zu rufen, da das Krankenhaus nur wenige hundert Meter entfernt sei. Die beiden Sicherheitsmitarbeiter verweisen unterdessen laut AWO auf „sprachliche Probleme“.
Die Eheleute sind dem Flüchtlingsrat zufolge erst seit zwei Monaten in Berlin. Sie sprechen demnach kein Deutsch und hätten nicht selbst den Rettungsdienst rufen können. Sie hätten lediglich von der Security die Adresse des gut drei Kilometer entfernten nächsten Krankenhauses mit Geburtshilfeabteilung erhalten, das sie schließlich zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht hätten. Im Krankenhaus habe Frau H. einen toten Jungen geboren. Dieser sei normalgewichtig gewesen, als Todesursache sei „akute Plazentainsuffizienz“ festgestellt worden.
Flüchtlingsheim in Lichtenberg: Baby hätte womöglich überleben können
Bei dieser Diagnose besteht Lebensgefahr für das Ungeborene. Es sei davon auszugehen, dass das Kind am frühen Morgen noch gelebt hat. „Nach Aussage der Ärztin, die dem Ehepaar H. den Obduktionsbericht erläuterte, sei es sei nicht auszuschließen, dass bei einem früheren Eintreffen im Krankenhaus das Baby möglicherweise hätte gerettet werden können“, heißt es in dem Schreiben weiter.
„Es kann nicht sein, dass Geflüchtete, die sich in einer akuten Notlage und möglicherweise sogar in Lebensgefahr befinden, hilflos der Entscheidung von Security und/oder anderen nicht medizinisch qualifizierten Mitarbeitenden ausgeliefert sind, ob ein Rettungsdienst zu rufen ist“, kritisiert Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin. „Wir fordern Sozialsenatorin Breitenbach und das LAF auf, Heimbetreiber und Securityfirmen anzuweisen, im Zweifel immer den Rettungsdienst zu rufen, wenn Flüchtlinge darum bitten.“
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat nach eigener Darstellung erst Mitte Juli durch den Betreiber von dem Vorfall erfahren. Dem Geschäftsführer sei daraufhin bei einem Gespräch deutlich gemacht worden, dass das LAF hätte umgehend informiert werden müssen, wie LAF und die zuständige Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales am Dienstag mitteilten.
Bei medizinischen Notfällen sei die Feuerwehr zu informieren und ein Rettungswagen über den Notruf 112 angefordert werden. Das sei in den Unterkünften geübte Praxis. „Wir fordern die Aufklärung nicht nur vom Betreiber, sondern auch von der von ihm beauftragten Sicherheitsfirma“, heißt es in einer Mitteilung von Senatsverwaltung und Landesamt.
Warum das hier nicht geschehen ist und es zu verheerenden Kommunikationspannen zwischen dem Ehepaar und der Security kam, müsse der Betreiber lückenlos aufklären.
Mitarbeiter aus der Lichtenberger Einrichtung abgezogen
Manfred Nowak, stellvertretender AWO-Vorstandsvorsitzender, sagte der Berliner Morgenpost: „Dass es zu diesem Vorfall gekommen ist, wird von uns natürlich außerordentlich bedauert.“ Man arbeitet mit der Sicherheitsfirma G&S seit vielen Jahren sehr gut zusammen. „Uns als Betreiber hat das veranlasst, tätig zu werden.“ Man habe „entsprechende Maßnahmen vereinbart“. In der Folge seien die beiden G&S-Mitarbeiter aus der Einrichtung abgezogen worden. „Für das Ehepaar wäre ein Kontakt mit ihnen nicht mehr zumutbar gewesen“, so Nowak.
Im Anschluss habe man sich intensiv sozialpsychiatrisch um die Eheleute gekümmert, sie beraten, das traumatische Erlebnis durch professionelle Hilfe in den Griff zu kriegen, auch Hilfe für die Organisation der Beerdigung des toten Babys geleistet.
„Nach Auskunft der Mitarbeiter gab es sprachliche Probleme, die dazu geführt haben, dass der Rettungswagen nicht gerufen wurde“, sagte Nowak weiter. Man wirke nochmals darauf hin, dass in einer solchen Situation der Notruf verständigt wird. Es gebe klare Anweisungen an den Sicherheitsdienst, wie in so einem Fall zu verfahren ist. „Die Situation ist offenbar falsch eingeschätzt worden.“
Die Eheleuten hätten infolge eines Termins beim Landesflüchtlingsamt entschieden, die Einrichtung zu verlassen. Sie seien mittlerweile anderweitig untergebracht worden.
Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung
Laut „Taz“ hat der auf Medizinrecht spezialisierte Jurist Tobias Kiwitt den Fall übernommen. Der vertrete nun das Ehepaar. „Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum einer hochschwangeren Frau, die vor Schmerzen kaum stehen kann, der Rettungsdienst verweigert wird“, sagt er dem Blatt. Es handele sich um unterlassene Hilfeleistung.
„Wir haben ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Eheleute vorliegen, in dem er Schadenersatzforderungen erhebt“, so Manfred Nowak von der AWO. Dieses habe man an die G&S weitergeleitet.
„Das ist ein furchtbarer Vorfall, der lückenlos aufgeklärt werden muss“, zitiert die „Taz“ Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung. An dieser Aufklärung werde bereits gearbeitet. Den Vorwurf des Flüchtlingsrats weist Kneiding gegenüber der Zeitung zurück: Es gebe bereits „strenge Qualitätsvorgaben“.
Wie die „B.Z.“ schreibt, sei das Ehepaar aus Armenien geflüchtet, spreche nur kurdisch, und sei auf eigenen Wunsch in eine andere Unterkunft verlegt worden, wo es nun von einem Sozialarbeiter betreut werde.