Die Berliner Innenverwaltung muss dem CDU-Abgeordneten Stefan Evers Einsicht in Akten zum Volksbegehren für mehr Videoüberwachung gewähren. Über diese Entscheidung informierte am Freitag der Berliner Verfassungsgerichtshof. In den Akten ist dokumentiert, wie die Innenverwaltung zu der Einschätzung kam, dass das Volksbegehren verfassungswidrig sein könnte. Evers nannte die Entscheidung eine „krachende Niederlage“ für Innensenator Andreas Geisel (SPD). „Endlich zeigt das Verfassungsgericht rot-rot-grüner Willkür erste Grenzen auf“, sagte Evers. Er habe ein halbes Jahr lang um seine verfassungsmäßigen Rechte kämpfen müssen. Geisel habe das Volksbegehren aus politischen Gründen verzögert. Die rechtlichen Gründe seien nur vorgeschoben gewesen. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger forderte, Geisel dürfe jetzt nicht mehr auf Zeit spielen, „sondern muss die Einsicht endlich zulassen“.
Laut Mitteilung des Gerichts wollte Evers ursprünglich auch Akten einsehen, die zur politischen Positionierung des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus führten. Diesen Antrag habe Evers zurückgenommen. Die Unterlagen für die rechtliche Prüfung zur Zulässigkeit des Volksbegehrens dürfe Evers aber einsehen. Evers selbst sagte dagegen, er habe keinen Antrag zurückgenommen, sondern seinen Antrag nur konkretisiert.
„Vorwurf, wir würden etwas verschleiern, trifft nicht zu“
Die Innenverwaltung verwies darauf, die Einsichtnahme mit der Begründung verweigert zu haben, dass die Akten zur Vorbereitung der Senatsentscheidung dem unmittelbaren Regierungshandeln zuzuordnen seien. Sie würden somit zum verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehören. „Der Vorwurf, wir würden etwas verschleiern, trifft nicht zu“, heißt es in der Innenverwaltung. Evers habe nun Akteneinsicht „in dem vom Verfassungsgerichtshof zugesprochenen Umfang“ erhalten. Seine Gründe für die Vorlage des Volksbegehrens für mehr Videoüberwachung zur Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof habe die Verwaltung in einer öffentlich zugänglichen Vorlage an das Abgeordnetenhaus „sehr ausführlich“ dargelegt. Über die rechtliche Argumentation könne sich daher ohnehin jeder im Detail informieren.
Das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung wurde von dem einstigen Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) und dem früheren Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) initiiert. Sie wollen, dass bis zu 1000 Kameras an bis zu 50 Orten mit besonders hoher Kriminalitätsbelastung aufgestellt werden.