Berlin. Gegen das erst am Dienstag durch eine Veröffentlichung in der Berliner Morgenpost bekannt gewordene Konzept für einen landesweiten Mietendeckel formiert sich Widerstand in der Stadt. Gegen das von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) ausgearbeitete Mietenmoratorium, durch das die Mieten in den kommenden fünf Jahren berlinweit eingefroren werden sollen, werde es zahlreiche Klagen geben. Das kündigte Susanne Klabe, Geschäftsführerin des Landesverbandes Freier Wohnungsunternehmen BfW am Mittwoch an. „Da Verbandsklagen im Mietrecht unzulässig sind, wird unseren Mitgliedern nichts anders übrig bleiben, als Einzelfälle vor dem Amtsgericht durchzuklagen – und das werden sie auch tun“, sagte die Verbandschefin der Berliner Morgenpost. Der BfW werde sie aber mit allen Mitteln dabei unterstützen, sagte Klabe.
Rot-Rot-Grüne reagiert gelassen
Die rot-rot-grünen Regierungskoalition reagierte am Mittwoch gelassen auf die Klageandrohungen. „Wir wissen natürlich, dass das Gesetz beklagt werden wird, so ist es ja auch bei der Einführung des Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum gewesen“, sagte die mietenpolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger. Der landesweite Mietendeckel ist vor allem auf Druck der SPD erarbeitet worden. Es komme eben jetzt darauf an, die rechtliche Ausgestaltung so zu fassen, dass das Berliner Mietengesetz vor Gericht bestand habe. „Wir brauchen unbedingt eine Atempause für die Berliner Mieter“, begründete Spranger die Notwendigkeit für eine entsprechende Landesregelung. Gutachten im Auftrag der SPD-Fraktion hätten ergeben, dass ein Landesmietendeckel generell zulässig sei, fuhr Spranger fort.
+++ Kommentar: Der Mietendeckel hat Schwächen
Gutachten hält Mietendeckel für verfassungswidrig
Allerdings gibt es auch Gutachten, die zu ganz anderen juristischen Einschätzungen kommen. So hat der BfW die Kanzlei Greenberg Traurig Germany, LLP mit der Prüfung eines Berliner Mietendeckels beauftragt. Das noch unveröffentlichte Gutachten, das der Berliner Morgenpost im Entwurf vorliegt, erklärt einen landesweiten Mietendeckel für verfassungswidrig. Dem Berliner Landesgesetzgeber würde für die Einführung des Berliner Mietendeckels bereits die erforderliche Gesetzgebungskompetenz fehlen, so die Begründung. Darüber hinaus stelle der Berliner Mietendeckel einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit dar, so die Gutachter.
„Der Mietendeckel schafft ein bürokratisches Monster“
Insgesamt fielen die Reaktionen auf den geplanten Mietenstopp am Mittwoch gemischt aus. „Der Mietendeckel schafft ein bürokratisches Monster und torpediert den Klimaschutz“, erklärte Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Berliner IHK-Präsidentin Beatrice Kramm äußerte sich ebenfalls kritisch. Das Eckpunktepapier lasse den „Verdacht aufkommen, dass es eher um den politischen Effekt, als um echte Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt und für die Mieterinnen und Mieter geht“, sagte sie.
Rouzbeh Taheri von der Initiative Mietenvolksentscheid Berlin, sagte auf Anfrage: „Wir begrüßen jede Maßnahme, die Mietern nützt. Wir wollen aber zunächst abwarten, wie die endgültige Lösung für den Mietendeckel aussieht.“ An den Zielen des Volksentscheids werde das Konzept allerdings nichts ändern – „wir wollen eine grundsätzliche Lösung anstreben, damit wir nicht in fünf Jahren da stehen, wo wir uns jetzt befinden“, erklärte Taheri.
Forderung nach Grundrecht auf bezahlbares Wohnen
Unterdessen hat der Deutsche Mieterbund sich angesichts steigender Mieten für ein Grundrecht auf bezahlbares Wohnen ausgesprochen. Dazu regte er am Mittwoch eine Änderung im Grundgesetz an. Ein Grundrecht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen hätte auch eine starke Ausstrahlungswirkung auf gesetzliche Neuregelungen zur Bekämpfung der Wohnungsnot und steigender Mieten Das Thema Wohnen und Mieten treibt viele Städte in Deutschland um. Zuletzt hatte es vielerorts große Demonstrationen gegen hohe Mieten sowie Wohnungsnot gegeben.