Berlin. Nach der Insolvenz erhielt die Berliner Fluggesellschaft Hilfe vom Staat. Der Großteil des Geldes konnte bereits zurückgezahlt werden.
Nach der Pleite von Air Berlin im August 2017 erhält der Staat immer mehr Geld aus dem umstrittenen Hilfskredit über 150 Millionen Euro an die Fluggesellschaft zurück. „Seit Anfang des Jahres ist es uns gelungen, weitere knapp 40 Millionen Euro auf das KfW-Darlehen zurückzuzahlen. Stand heute konnten wir damit über 136 Millionen Euro zurückführen“, sagte Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther der Berliner Morgenpost.
Zuletzt war Ende Dezember die Höhe der bereits geleisteten Rückzahlungen bekanntgeworden. Damals teilte Flöther mit, rund 98 Millionen Euro des an Air Berlin gewährten Staatskredits getilgt zu haben.
Air Berlin kann wahrscheinlich gesamten Kredit zurückzahlen
Die Staatsbank KfW hatte der Berliner Airline nach der Insolvenz im August 2017 auf Geheiß der Bundesregierung 150 Millionen Euro geliehen, um einen Kollaps des Flugverkehrs in den Sommerferien zu verhindern. Der Bund bürgte gegenüber der Bank für die Rückzahlung. Falls aus der Verwertung der Air-Berlin-Reste nicht das gesamte Darlehen zurückgezahlt werden kann, springt der Staat ein. Das dürfte nach den neusten Zahlen jedoch nicht nötig sein.
„Damit ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass wir in der Lage sein werden, das gesamte Darlehen zu tilgen – allerdings ohne Zinsen. Ich darf daran erinnern, dass wir Anfang 2018 noch davon ausgehen mussten, dass wir nur die Hälfte des Darlehens zurückzahlen können“, erklärte Flöther weiter.
Staatsbank KfW wird vorrangig bedient
Der Staatskredit muss als sogenanntes Masse-Darlehen bevorzugt bedient werden. Erst nachdem die KfW das Geld vollständig zurückerhalten hat, können übrige Gläubiger auf Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse hoffen – darunter ehemalige Geschäftspartner von Air Berlin und auch etwa eine Million frühere Fluggäste, die nach der Pleite auf Ticketkosten sitzen geblieben waren.
Insolvenzverwalter Flöther hatte zuletzt nicht nur versucht, die Markenrechte von Air Berlin zu Geld zu machen. Vielmehr ist es dem Rechtsanwalt nun offenbar auch gelungen, sogenannte Anfechtungsansprüche durchzusetzen. Im Fokus standen dabei Zahlungen von Air Berlin in den Monaten unmittelbar vor der Pleite. Gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern von PwC hatte Flöther dafür auch Beweise gesammelt, dass die Airline bereits vor der offiziellen Insolvenzanmeldung im August 2017 zahlungsunfähig gewesen war.
Sozialversicherungsbeiträge fließen an Air Berlin zurück
Zuletzt konnte Flöther nach Informationen der Berliner Morgenpost unter anderem Gebühren von Flughäfen zurückfordern. Auch ein Teil bereits bezahlter Sozialversicherungsbeiträge flossen von Konten der Krankenkassen zurück an Air Berlin. „In den letzten zwölf Monaten haben wir Sicherheiten einziehen und Zahlungsansprüche durchsetzen können, bei denen es vorher höchst unsicher war, ob wir diese zur Masse ziehen können“, erklärte der Insolvenzverwalter.
Zudem geht Flöther seit Dezember des vergangenen Jahres vor dem Landgericht Berlin gegen den früheren Air-Berlin-Anteilseigner Etihad vor. Die Staatsairline aus Abu Dhabi hat Flöther zunächst auf Schadenersatz in Höhe von rund 500 Millionen Euro verklagt. Später, wenn klar ist, wie hoch der Schaden durch die Insolvenz tatsächlich war, könnte die Summe auf bis zu zwei Milliarden Euro ansteigen.
Flöther will Ansprüche gegen Etihad durchsetzen
Hintergrund des Streits ist der sogenannte „Letter of Comfort“, den der frühere Etihad-Vorstandschef James Hogan im April 2017 verfasst hatte. Darin hatte Hogan zugesichert, Air Berlin bis Ende 2018 finanziell zu unterstützen. Flöther hält das Schreiben für eine „handfeste Patronatserklärung“. Die Golf-Airline soll also rechtsverbindlich zugesagt haben, für Air Berlin finanziell geradezustehen. Auch Gutachten der renommierten Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins sowie des Hamburger Insolvenzrechtlers Reinhard Bork gehen davon aus, dass die Golf-Airline für die Zahlungszusage haftbar gemacht werden könnte.
Etihad bestreitet das. Anwälte der international tätigen Anwaltskanzlei Shearman & Sterling haben nach Informationen der Berliner Morgenpost bereits eine sogenannte Klageerwiderung an das Berliner Gericht geschickt.
Air Berlin war im August 2017 in die Insolvenz gerutscht, nachdem Etihad eine versprochene Zahlung plötzlich verweigerte. Mehr als 8000 Mitarbeiter der Fluglinie verloren ihren Arbeitsplatz.