Prozess am Landgericht

Motorraddiebstähle: „Akten sind wohl irgendwie versandet“

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Hans H. Nibbrig
Eingang des Kriminalgerichts Moabit

Eingang des Kriminalgerichts Moabit

Foto: Sven Braun / dpa

Am Landgericht ging es am Dienstag um mehr als 30 Motorrad-Diebstähle. Die Tat selbst geriet jedoch in den Hintergrund.

Berlin. Im Sommer 2013 gelang es der Berliner Polizei nach intensiven Ermittlungen, eine ganze Serie von Motorraddiebstählen aufzuklären. Die mutmaßlichen Täter, sechs Männer, wurden ermittelt, zumindest ein Teil der gestohlenen Zweiräder konnte sichergestellt werden. Dann übernahm die Justiz den Fall, mit den für Berlin fast schon unvermeidlichen Folgen.

Nach Eingang des Abschlussberichtes der Kriminalpolizei brauchte die Staatsanwaltschaft ein ganzes Jahr, um Anklage zu erheben. Danach verging ein weiteres Jahr, bis die Anklage von der zuständigen Strafkammer des Landgerichts zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Das war 2015. Zwei Mittäter wurden kurz darauf nach Jugendrecht verurteilt.

Das Verfahren gegen die vier mutmaßlichen Haupttäter dagegen zog sich. Eine Verteidigerin, die sich zwischenzeitlich über den Stand des Verfahrens erkundigte, erhielt vom Gericht die Auskunft, die Akten seien „wohl irgendwie bei der Staatsanwaltschaft versandet“.

Überlange Verfahrensdauer führt zur Einstellung

Am Dienstag war schließlich die Hauptverhandlung angesetzt. Der Eröffnung durch den Vorsitzenden folge direkt der Antrag einer Verteidigerin, das Verfahren gegen ihren Mandanten wegen überlanger Verfahrensdauer einzustellen. Dem Antrag folgte die Anklageverlesung durch den Staatsanwalt. Danach verhandelten Richter, Ankläger und Verteidigung hinter verschlossenen Türen über die Möglichkeit, dass ganze Verfahren durch eine Verständigung zu beschleunigen.

Der Vorschlag des Gerichts nach dem Ende der Verhandlungen: Die Angeklagten legen Geständnisse ab, dafür gibt es für drei von ihnen Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden können und das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wird eingestellt. Als Hauptgrund für die vorgeschlagenen, vergleichsweise milden Strafen nannte der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer in allen Fällen eine überlange Verfahrensdauer.

Die Verteidigung stimmte zu und durch die erzielte Einigung und die Geständnisse der Angeklagten wurde eine Beweisaufnahme, Kern einer jeden Hauptverhandlung überflüssig. Die Taten selbst kamen daher nur bei der Verlesung des Anklagesatzes zur Sprache. Danach taten sich die zwischen 31 und 40 Jahre alten Angeklagten, ein Bauhelfer, ein Kraftfahrer, ein Kaufmann und ein Kfz-Sachverständiger (!) zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zusammen.

Bandendiebstahl in besonders schweren Fällen

In der Folgezeit stahlen sie vor allem im Berliner Norden und im Umland Motorräder, Kleinkrafträder und Roller. 32 Taten hat die Staatsanwaltschaft aufgelistet und einen Gesamtschaden von mehr als 200.000 Euro ermittelt. Die gestohlenen Zweiräder wurden zunächst in der Garage eines Angeklagten untergebracht und von dort aus verkauft oder in ihre Einzelteile zerlegt. Die wurden ebenfalls verkauft, bevorzugt an Bekannte aus der Bikerszene.

Bandendiebstahl in besonders schweren Fällen und gewerbsmäßige Bandenhehlerei lauteten unter anderem die ursprünglichen Vorwürfe. Die mussten allerdings erst einmal entschärft werden, damit am Ende Bewährungsstrafen verhängt werden konnten. Heraus kamen drei Bewährungsstrafen zwischen 20 und elf Monaten.

Einen wichtigen Erfolg konnte die Justiz in dem Verfahren aber doch verzeichnen. Die drei Angeklagten, gegen die Bewährungsstrafen verhängt wurden. müssen zusätzlich jeweils 2000 Euro Geldbuße zahlen. Und das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 3500 Euro eingestellt. Empfänger der Zahlungen ist die chronisch defizitäre Landeskasse.