Berlin. Der Berliner AfD steht Ärger ins Haus: Denn der Parteivorstand ist womöglich schon seit Monaten nicht mehr rechtmäßig im Amt. Das macht zumindest ein Parteimitglied in einem Antrag geltend, über den in eineinhalb Wochen der kommende Parteitag, sowie in einem parteiinternen Verfahren das Landesschiedsgericht der AfD entscheiden müssen.
Dem Antrag zufolge hätte das Gremium unter dem Vorsitz von Parteichef Georg Pazderski längst neu gewählt werden müssen. Nach dem Willen des Parteivorstands soll die Wahl aber erst bei einem Parteitag im November dieses Jahres erfolgen.
Parteimitglied beruft sich auf die Satzung
Der Grund für den Streit über die Legitimität des aktiven Vorstands findet sich in der Parteisatzung. Demnach finden die Wahlen für den Vorstand „spätestens zu Beginn des zweiten Kalenderjahrs nach der Wahl statt“. Die letzte Wahl erfolgte im November 2017. Der Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dieser Wahl wäre der Beginn des laufenden Jahres. Laut Satzung hätte also längst eine Neuwahl der Vorstands erfolgen müssen, argumentiert das Parteimitglied. Da dies nicht geschah, sei der aktive Vorstand nicht mehr rechtmäßig im Amt.
Der Vorstand der AfD gibt sich trotz des Antrags gelassen. Die Satzung sei zwar tatsächlich missverständlich formuliert und interpretationsfähig. „Es ist aber jedem klar, dass der Vorstand für zwei volle Jahre gewählt wurde“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Karsten Woldeit auf Anfrage der Berliner Morgenpost.
Eine Neuwahl im November dieses Jahres sei also ausreichend. „Die einschlägige Rechtsmeinung ist, dass wir natürlich rechtmäßig im Amt sind“, sagte Woldeit. In der Partei sei die Frage „kein großes Thema“. Er sei sich sicher, dass der Antrag auf dem Parteitag abgelehnt werde.
Parteigericht hält Rechtslage für „nicht so eindeutig“
Das Landesschiedsgericht der Berliner AfD nimmt die Argumentation des Parteimitgliedes dagegen offenbar ernst. Die Rechtslage sei „hier nicht so eindeutig, wie vielleicht vom Vorstand angenommen“, heißt es in einem Schreiben des Landesschiedsgerichtes an die Mitglieder des Parteivorstands, das der Berliner Morgenpost vorliegt.
Es sei „unter Umständen mit weiteren Anträgen und zukünftigen Problemen zu rechnen“. Künftige Maßnahmen des Vorstands könnten wegen der „nach Ansicht des Gerichts möglicherweise nicht mehr gegebenen Legitimation des Vorstands als unwirksam gelten“, heißt es.
Das Gericht rate daher, „sofern noch möglich, zügig geeignete Vorkehrungen zu treffen und zum Beispiel die Wahl des Landesvorstands vorzuziehen“. Der für den 4. und 5. Mai geplante Parteitag könnte dazu Gelegenheit geben, heißt es.
Parteivorstand lehnt Vorstandswahl schon im Mai ab
Der Parteivorstand setzte die Empfehlung der parteieigenen Juristen jedoch nicht um. Die Neuwahl des Vorstands soll erst im November erfolgen. Auf dem Parteitag im Mai soll aber die laut Vorstandsmitglied Woldeit „interpretationsfähige“ Satzung geändert werden. Die Entscheidung des Landesschiedsgerichts steht in der Sache noch aus.
Ärger wegen einer Vorstandswahl gab es in der Berliner AfD schon einmal. Bei einem Parteitag im Januar 2016 fanden sich in den Wahlurnen fertig ausgefüllte Stimmzettel, bevor die Abstimmungsrunden überhaupt eröffnet wurden. Nach dem Ende der Abstimmungen fanden sich darin mehrere Stimmzettel mit derselben Handschrift.
Zwei Parteimitglieder wurden sogar auf frischer Tat beim Wahlbetrug ertappt. Ein Notar kam später zum Ergebnis, dass die Stimmzettel bei sieben Wahlgängen falsch ausgezählt worden waren.