Berlin. Die Kosten steigen kontinuierlich: Das Land Berlin zahlt für Einsätze bei Demonstrationen gegen die Bundespolitik und für die Absicherung von Staatsbesuchen deutlich mehr, als es vom Bund erstattet bekommt. Allein im vergangenen Jahr flossen für die hauptstadtbedingten Aufgaben aus dem Landeshaushalt rund 132 Millionen Euro. Der Bund erstattet Berlin pro Jahr aber nur eine Pauschale von 100 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Berliner Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor, die der Berliner Morgenpost vorliegt.
Unter die hauptstadtbedingten Ausgaben im Bereich der inneren Sicherheit fallen etwa Kosten für die Absicherung von Demonstrationen mit Bezug zur Bundespolitik oder die Begleitung und Absicherung von Staatsbesuchen. Laut Aufstellung der Innenverwaltung ist die Summe dieser Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2008 lagen die hauptstadtbedingten Personalkosten der Berliner Polizei demnach bei 97 Millionen Euro. 2013 waren es bereits 106 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr gab Berlin für diesen Posten 126,5 Millionen Euro aus. Die hauptstadtbedingten Personalkosten der Feuerwehr lagen 2018 laut Statistik bei knapp zwei Millionen Euro. Hinzu kamen für beide Behörden noch knapp 4,5 Millionen Euro Sachkosten.
Die Pauschale soll laut Vertrag bis 2027 steigen
Einen Teil dieser Kosten erhält Berlin vom Bund zurück. Im Jahr 1994 wurde dazu der erste Hauptstadtfinanzierungsvertrag geschlossen. Demzufolge erhielt Berlin zunächst 60 Millionen DM. Später stiegen die Zahlungen des Bundes auf 60 Millionen Euro pro Jahr. Der zurzeit gültige Hauptstadtfinanzierungsvertrag sieht vor, dass Berlin bis 2021 jährlich 100 Millionen Euro erhält. Ab 2022 soll die Pauschale auf zunächst 110 Millionen Euro und ab 2023 bis zum Ende der Laufzeit der Vertrages im Jahr 2027 auf 120 Millionen Euro jährlich steigen.
Die hauptstadtbedingten Aufwendungen für die innere Sicherheit hatten zwischen Berlin und dem Bund immer wieder für Spannungen gesorgt, weil zwischen den tatsächlichen und den erstatteten Kosten stets eine Lücke klaffte. Die von der Innenverwaltung genannten Zahlen könnten den Konflikt nun von Neuem anheizen.
Berliner zahlen 30 Millionen Euro quasi als Sonderabgabe
Ausgerechnet die mit Überstunden und Krankenstand massiv belastete Berliner Polizei und die Feuerwehr würden durch die Hauptstadtfunktion mit zusätzlichen Aufgaben belastet, kritisierte der FDP-Abgeordnete Luthe. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben komme Polizei und Feuerwehr aber nicht zugute. „Der Berliner Steuerzahler hat so 2018 rund 30 Millionen Euro zusätzlich – quasi als Sonderabgabe – an den Bund gezahlt“, sagte Luthe. Wenn man die hauptstadtspezifischen Aufwendungen herausrechne und den Krankenstand bei der Polizei miteinbeziehe, liege Berlin bei der Zahl der Polizisten pro Einwohner hinter den anderen Stadtstaaten.
Kommentar: Polizei-Einsätze in Berlin: Der Bund ist zu knauserig
Der Berliner Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte, dass es Berlins Politikern nicht vollständig gelungen sei, Kosten, die durch Aufgaben für den Bund anfallen, auch vom Bund bezahlt zu bekommen. „Sämtliche politische Auseinandersetzungen in unserem Land werden in der Hauptstadt ausgetragen“, sagte der stellvertretende Berliner GdP-Vorsitzende Stephan Kelm. Sicherheit gebe es nicht zum Sparpreis. „Im Bereich der inneren Sicherheit sollte niemand die Zeche prellen, sonst müssen wir über die Aufgaben diskutieren, die Berlin für die bereitgestellten Gelder erbringen kann und welche nicht“, so Kelm.
Innenverwaltung spricht von Verbesserungen
Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte, Berlin habe als Hauptstadt „eine Sonderstellung“. Durch die letzte Neuverhandlung des Hauptstadtfinanzierungsvertrages sei schon eine deutliche Erhöhung der Zuschüsse des Bundes erreicht worden. „Das war ein notwendiger Schritt, der den Extra-Aufwendungen für die Sicherheit mehr Rechnung trägt, als es zuvor der Fall war“, sagte der Sprecher. Dies sei ein Erfolg. Der Innenverwaltung sei allerdings bewusst, dass die tatsächlichen sicherheitsbedingten Mehrausgaben die Ausgleichszahlungen deutlich überstiegen. Wie der neue Vertrag ab 2028 ausgestaltet wird, „wird sich dann zeigen“.
Hauptstadtvertrag
Der Bund und Berlin haben seit 1994 drei Verträge zur Finanzierung von hauptstadtbedingten Aufgaben geschlossen. Die jüngste Vereinbarung wurde 2017 unterzeichnet. Berlin erhält dadurch bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2027 zwei Milliarden Euro. Darin enthalten sind Mittel für Kulturinstitutionen wie die Opernstiftung, aber auch für Investitionen in die Infrastruktur wie den Ausbau der U-Bahnlinie 5. Streit gab es immer wieder über Zahlungen für Sicherheitsaufgaben.