In Berliner Gerichtssälen haben Anwälte ihre Plätze direkt vor der Anklagebank. Der Rechtsanwalt Jan S. musste am Dienstag allerdings nicht davor, sondern auf der Anklagebank selbst Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in einem besonders schweren Fall vor.
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Verfahren ein so genanntes Anderkonto. Rechtsanwälte und Notare führen solche Konten üblicherweise zur treuhänderischen Verwaltung von Mandantengeldern. Der Anwalt S. soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ein solches Konto eigens für den Eingang von aus Betrügereien stammenden Beträgen eingerichtet haben.
Anklage: S. durfte 10 Prozent der Summe behalten
Jeweils einen Tag nach Eingang der sechsstelligen Summen soll der Angeklagte den Betrag in Bar abgehoben und einem Mann übergeben haben, gegen den in einem anderen Verfahren ermittelt wird. Als Belohnung durfte S. laut Anklage jeweils zehn Prozent der Summe für sich behalten.
Dass das Geld auf dem Konto des Anwalts landete ist unstrittig. Offen und zugleich ein zentraler Punkt in dem Prozess ist die Frage, ob dem Angeklagten klar war, dass das bei ihm eingegangene Geld aus Straftaten stammte. Die Staatsanwaltschaft sagt ja, der Angeklagte seinerseits sagt vorsorglich erst einmal gar nichts.
Drei angeklagte Taten zwischen November 2011 und Januar 2012
Wie immer bei Wirtschafts- oder Betrugsdelikten größeren Ausmaßes liegen die zur Verhandlung kommenden Taten lange zurück. In Berlin dauert es bekanntermaßen seine Zeit, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, Anklage erhoben wurde und das zuständige Gericht einen freien Termin gefunden hat. Im Fall S. wurden die drei angeklagten Taten zwischen November 2011 und Januar 2012 begangen.
Die Männer, die S. bei ihren Betrugsdelikten unterstützt haben sollen, kommen noch in diesem Jahr selbst vor Gericht. Die ihnen vorgeworfene Masche war denkbar simpel aber erfolgreich. Mittels gefälschter Überweisungsaufträge sollen sie Sparbücher ihrer Opfer geplündert haben. In den drei Fällen, an denen Rechtsanwalt S. beteiligt gewesen sein soll, wechselten auf diese Weise Summen zwischen 140.000 und 270.000 Euro den Besitzer.
Dass es allzu leicht war, an die Sparbücher der Opfer zu gelangen, hat wohl auch die Bank, in allen Fällen das gleiche Institut, eingesehen. Sie erstattete die Beträge. Der Prozess gegen Jan S. soll am Donnerstag fortgesetzt werden.