Mordprozess

Kudamm-Raser: Verteidigung plädiert auf fahrlässige Tötung

Die beiden Raser Marvin N. und Hamdi H. sind nach dem tödlichen Rennen am Kudamm wegen Mordes angeklagt. Die Verteidiger plädieren auf fahrlässige Tötung (Archivbild).

Die beiden Raser Marvin N. und Hamdi H. sind nach dem tödlichen Rennen am Kudamm wegen Mordes angeklagt. Die Verteidiger plädieren auf fahrlässige Tötung (Archivbild).

Foto: Annette Riedl/dpa

Bei einem Autorennen am Kudamm wurde ein Unbeteiligter getötet. Die Anklage sagt: Es war Mord. Die Verteidiger sehen das anders.

Berlin. Der Mordprozess um das tödliche Autorennen in der Berliner Innenstadt ist am Dienstag fortgesetzt worden. Vor dem Landgericht hielten die Verteidiger der beiden angeklagten Marvin N. und Hamdi H. ihre Schlussplädoyers. Die Anwälte beantragten erwartungsgemäß eine Verurteilung ihrer Mandanten wegen fahrlässiger Tötung.

Im Kern beharrten alle vier Verteidiger auf ihrer Überzeugung, die Angeklagten Hamdi H. und Marvin N. hätten zu keiner Zeit damit gerechnet, dass es bei ihrem Rennen über Kudamm und Tauentzien zu einem Unfall kommen könnte.

Zudem könne man davon ausgehen, dass die beiden Männer niemals bewusst eine Beschädigung ihrer Fahrzeuge in Kauf nehmen würden, Vorsatz sei damit auszuschließen. Das Urteil soll am Dienstag kommender Woche gesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes plädiert.

Marvin N. und Hamdi H. sollen im Februar 2016 mit bis zu 170 Kilometern in der Stunde über den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße gerast sein. An der Kreuzung Nürnberger Straße kam es dann zum Zusammenstoß mit einem unbeteiligten Auto gekommen. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch am Unfallort in seinem Jeep.

Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte im Februar 2017 gegen die inzwischen 30 und 27 Jahre alten Angeklagten deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Prozess lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah allerdings einen bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet. Er hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an.

( hhn/mime/dpa )