Justiz in Berlin

Verurteilter Vergewaltiger kehrt nicht von Ausgang zurück

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Die Einrichtung für Sicherungsverwahrte (l.) auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel. Hier saß auch der verurteilte Vergewaltiger, der von einem Ausgang nicht zurückkehrte.

Die Einrichtung für Sicherungsverwahrte (l.) auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel. Hier saß auch der verurteilte Vergewaltiger, der von einem Ausgang nicht zurückkehrte.

Foto: Reto Klar

Der Mann war unter anderem wegen Vergewaltigung verurteilt worden und befand sich in Sicherungsverwahrung. Nun ist er weg.

Berlin. Der Zeitpunkt könnte aus Sicht der Justizverwaltung nicht ungünstiger sein: Wenige Tage, nachdem Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) seine Pläne für einen offenen Vollzug für sogenannte Sicherungsverwahrte vorstellte, ist ein Sicherungsverwahrter von einem unbegleiteten Ausgang nicht zurückgekehrt.

Ein Sprecher der Justizverwaltung bestätigte, dass der Mann im Zuge sogenannter Lockerungsmaßnahmen am Mittwoch von 18 bis 22 Uhr unbegleiteten Ausgang hatte, sich also ohne Bedienstete der Sicherungsverwahrung in der Stadt bewegen durfte. Von diesem Ausgang sei er nicht zurückgekehrt und bis jetzt verschwunden (Stand Donnerstag, 10.45 Uhr).

Verurteilt wegen Vergewaltigung, Raub und Körperverletzung

Den Angaben zufolge wurde der Mann im Jahr 2001 zu zehn Jahren Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Raub verurteilt. Ein Richter attestierte ihm aufgrund psychologischer Gutachten zudem einen besonderen Hang, weitere schwere Straftaten zu begehen. Statt entlassen zu werden, sitzt er zum Schutz der Allgemeinheit daher seit dem 7. Juli 2011 in der Einrichtung für Sicherungsverwahrte auf dem Geländer der Justizvollzugsanstalt Tegel.

Laut Justizverwaltung hatte er seit Juni 2016 zunächst begleitete Ausgänge. Ab Januar 2018 folgten 18 unbegleitete Ausgänge. Insgesamt gewährte ihm die Anstaltsleitung 191 Ausgänge. Von diesen Ausgängen kehrte er laut Justizverwaltung stets zurück – bis zum gestrigen Mittwoch.

Das Landeskriminalamt (LKA) hat nun eine Fahndung nach dem Sicherungsverwahrten ausgelöst, ihn bisher aber nicht gefunden. Einen vergleichbaren Fall, in dem ein Sicherungsverwahrter von einem Ausgang nicht zurückkehrte, hat es laut Justizverwaltung bisher noch nicht gegeben.

Offener Vollzug für Sicherungsverwahrte bis Herbst 2020

Justizsenator Behrendt hatte am Dienstag über sein Vorhaben für einen offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte informiert. Um sie vor einer angenommenen bevorstehenden Entlassung besser auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, sollen Sicherungsverwahrte, von denen die Anstaltsleitung meint, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht, über die bereits bestehenden Lockerungsmaßnahmen hinaus in einer Einrichtung des offenen Vollzugs außerhalb der JVA Tegel untergebracht werden. Tagsüber sollen sie sich den Plänen zufolge frei in der Stadt bewegen können.

Die Einrichtung soll Platz für acht bis zehn Sicherungsverwahrte bieten und bis Herbst 2020 bezugsfertig sein. Anwohner, aber CDU und FDP und dem Vernehmen nach auch Teile der SPD, reagierten zurückhaltend auf die Pläne. Der Fall des verschwundenen Sicherungsverwahrten dürfte den Skeptikern nun neue Nahrung geben.