Berlin. Weil sie sich vor rund drei Jahren ein illegales Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm lieferten, bei dem ein unbeteiligter 69-Jähriger ums Leben kam, stehen zwei Raser erneut vor dem Berliner Landgericht. Am Donnerstag blieb die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer bei ihrem Mordvorwurf. Die Anklage fordert lebenslange Haft für die beiden Raser Marvin N. (27) und Hamdi H. (30). Beide hätten den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf genommen, hieß es zur Begründung. Auch sei den beiden Männer die Gefährlichkeit ihres Tuns durchaus bewusst gewesen.
Bereits am Dienstag waren die Erwartungen hoch gewesen, als die 32. Schwurgerichtskammer zum 14. Verhandlungstag bei der Neuauflage des Prozesses um die Kudamm-Raser zusammentrat. Nach drei Jahren des Schweigens wollte sich erstmals einer der beiden Angeklagten zu dem tödlichen Geschehen äußeren. Das sorgte wieder einmal für ein großes Medienaufgebot und voll besetzte Zuschauerränge im großen Schwurgerichtssaal 700 des Gerichtsgebäudes in Moabit.
Die angekündigte Äußerung von Marvin N. erfolgte schließlich in Form einer persönlichen Erklärung, die sein Verteidiger verlas. Seine damalige „maßlose Selbstüberschätzung“ habe zu der Tragödie geführt, bei der ein 69-jähriger völlig unbeteiligter Autofahrer ums Leben kam, hieß es in der Erklärung. Er sei damals überzeugt gewesen, am Steuer seines hochgezüchteten Mercedes jede Situation im Griff zu haben und sein Fahrzeug perfekt zu beherrschen, selbst beim Überfahren roter Ampeln, gestand Marvin N. Erst der tödliche Unfall und die Untersuchungshaft danach habe ihn bewusst werden lassen, dass dies ein „gravierender Trugschluss“ gewesen sei. „Mein Leben ist seit dem Unfall ein Trümmerfeld“, so der Angeklagte.
Mit aufheulenden Motoren an der Ampel
Der Unfall passierte in der Nacht zum 1. Februar 2016, als sich Marvin N. und Hamdi H. (30) zwischen dem Adenauerplatz und der Kreuzung Nürnberger Straße ein nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft illegales Autorennen lieferten. Dabei wurden Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 140 Kilometer pro Stunde erreicht und mehrere rote Ampeln überfahren. Die Staatsanwaltschaft erhob - deutschlandweit erstmalig im Zusammenhang mit einem Autorennen - Anklage wegen Mordes, die Angeklagten kamen in Untersuchungshaft.
Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht die beiden Männer zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später auf. Die Karlsruher Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den Angeklagten nicht hinreichend belegt und ordneten eine neue Verhandlung an. Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem wegen zahlreicher Anträge der Verteidigung, begann der zweite Prozess im Herbst 2018.
Ein „Stechen“, so die Erklärung von N. weiter, wollten die Angeklagten in der verhängnisvollen Tatnacht austragen. Mit Stechen bezeichnet man in der Szene einen Wettbewerb, in dem die Kontrahenten mit aufheulenden Motoren vor einer roten Ampel warten, bis sie grün wird. Dann geht es darum, wer am schnellsten und am stärksten beschleunigt. Beendet ist dieser Wettbewerb den Regeln entsprechend an der nächsten roten Ampel.
Verteidigung verneint bedingten Tötungsvorsatz
„Ich habe das erste Stechen gewonnen, Hamdi wollte eine Revanche, ich habe wieder gewonnen, dann raste Hamdi plötzlich davon, ich war erst sauer, dann habe ich die Verfolgung aufgenommen“, so beschrieb N. am Dienstag den weiteren Ablauf. So begann schließlich eine wilde Jagd über den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße, das Ende ist bekannt.
Die Erklärung von Marvin N. enthielt im Wesentlichen in seinen eigenen Worten nur das, was die Verteidigung bereits seit Beginn des ersten Prozesses mitgeteilt hatte. Von einem bedingten Tötungsvorsatz, bei dem der Tod eines Dritten zwar nicht beabsichtigt, aber „billigend“ in Kauf genommen wird, könne keine Rede sein. Was den Angeklagten vorgeworfen werden könne, sei „nur“ fahrlässige Tötung.
Die gebetsmühlenartigen Vorträge der Anwälte sind bislang kombiniert mit immer neuen Anträgen nach Aufhebung der Haftbefehle. Bislang hat die Kammer sämtliche Anträge zurückgewiesen und kann sich dabei auch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) berufen. Der sieht zwar ein vorsätzliches Tötungsdelikt im ersten Prozess als nicht ausreichend bewiesen an, schließt aber eine neuerliche Verurteilung wegen Mordes auch nicht grundsätzlich aus.
Frauen durften sich im Auto nicht einmal schminken
In der Sache brachte die persönliche Erklärung von Marvin N. das Gericht nicht wesentlich weiter. Sie gab aber interessante Aufschlüsse über die Beziehung junger Männer zu ihren Autos. Sein Mercedes sei sein Statussymbol gewesen, er sei häufig nachts mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen und habe immer wieder Begeisterung darüber verspürt, was der Wagen an Tempo leiste.
Gehegt und gepflegt habe er das Fahrzeug, bekannte N. am Dienstag. Um auch die kleinste Verunreinigung auszuschließen, habe er mitfahrenden Frauen beispielsweise untersagt, sich in seinem Mercedes zu schminken. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt, das Urteil ist für 21. März geplant. Die Verteidigung hat für den Fall einer weiteren Verurteilung wegen Mordes bereits den nächsten Gang nach Karlsruhe angekündigt.