Sozialprojekt in Gefahr

Bezirk verlangt von Obdachlosenhilfe 4000 Euro im Monat

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Christian Latz
In das ehemalige Pfarrhaus der evangelischen Golgata-Gemeinde sollen wohnungslose Frauen und Kinder einziehen.

In das ehemalige Pfarrhaus der evangelischen Golgata-Gemeinde sollen wohnungslose Frauen und Kinder einziehen.

Foto: Christian Latz / BM

In Mitte eröffnet ein neues Haus für obdachlose Frauen und Kinder. Weil damit Wohnraum zweckentfremdet wird, will der Bezirk Geld.

Eine saftige Mieterhöhung, Schulden, oder eine Trennung vom Partner, schon stehen Menschen ohne Wohnung da, kaum mit Chancen auf dem Berliner Mietmarkt, eine neue Bleibe zu finden. Immer häufiger trifft dieses Schicksal Frauen. Sie machen Schätzungen zufolge ein Drittel der rund 50.000 Wohnungs- und Obdachlosen in Berlin aus, viele davon mit Kindern. Spezielle Angebote für sie gibt es bisher kaum.

In diese Lücke stößt ein neues Hilfsprojekt der Koepjohann’schen Stiftung und dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte. Gemeinsam haben sie in der Tieckstraße in Mitte ein Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not geschaffen. „Auf dem angespannten und überteuerten Berliner Wohnungsmarkt bleiben alleinstehende Frauen immer häufiger auf der Strecke – gerade, wenn sie Kinder haben“, sagte Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte. „Wir wollen ihnen mit dem Wohn- und Beratungshaus Perspektiven aus der Wohnungslosigkeit aufzeigen.“

Haus der Diakonie bietet Platz für 45 Frauen und Kinder

Insgesamt 34 Frauen und Kinder können in den oberen drei Etagen ab Mitte März in Appartements sowie Einzel- oder Doppelzimmern temporär wohnen. Auch Frauen mit Neugeborenen und Kleinkindern werden hier aufgenommen und auf dem Weg in die Selbständigkeit begleitet.

Im Hochparterre stehen zusätzlich vier möblierte Wohnungen im betreuten Einzelwohnen für Frauen zur Verfügung. Alle Bewohnerinnen werden von Sozialarbeitern des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte beraten und unterstützt. Im Souterrain betreibt die Koepjohann’sche Stiftung zudem eine Notunterkunft für bis zu zehn wohnungslose Frauen.

Bezirksamt verlangt 4000 Euro monatlich wegen Zweckentfremdung

Eine „Riesenchance“ sei das Projekt, sagt Lüke, einmalig in Berlin. Doch es steht auf der Kippe. Vor wenigen Tagen erreichte den Verein ein Bescheid des Bezirksamts Mitte. Darin wurde die auflagenlose Bewilligung aus dem Januar aufgehoben. Stattdessen soll das Diakonische Werk nun 4000 Euro im Monat dafür zahlen, dass durch das Projekt Wohnraum zweckentfremdet wird.

Für Lüke ist die Entscheidung nicht nachzuvollziehen. „Wir machen hier für den Staat als kirchlicher Träger dessen Aufgaben, ohne Gewinn zu erzielen.“ 4000 Euro monatlich seien da nicht zu stemmen. „Wenn wir zahlen müssen, können wir das Projekt nicht aufrechterhalten.“

Auch Heidrun Lüdtke, Geschäftsführerin der Koepjohann’schen Stiftung versteht das Vorgehen des Bezirks nicht. 2014 hat die Stiftung das Haus von der evangelischen Pfarrgemeinde erworben. Bisher wurden rund 2,9 Millionen Euro investiert, um das Gebäude in einer der teuersten Wohngegenden Berlins zum Frauenhaus zu machen. „Wir haben genau für diesen Zweck die Baugenehmigung erhalten.“ Auch vorher sei das Gebäude kein normales Wohnhaus gewesen. Als Dienstwohnung des Pfarrers sowie für Gemeinderäume seien die Räume genutzt worden. Dass dies alles nun nicht mehr gelten solle, findet sie absurd.

Senat und Bezirk Mitte suchen nach Lösung des Problems

Unterstützung bekommen Stiftung und Verein von Sozialstaatssekretär Alexander Fischer (Linke) und Mittes Sozialstadtrat Ephraim Gothe (SPD). Sie lobten das Projekt bei der Eröffnung in den höchsten Tönen – und versprachen eine Lösung des Problems. „Wir wollen, dass die Wohnungslosenhilfe geleistet wird“, sagte Fischer.

Doch auch der Staatssekretär musste eingestehen: „Wir haben die Lösung nicht in der Tasche.“ Zwei wichtige Ziele von Senat und Bezirk geraten an dieser Stelle in Konflikt. Plätze für Wohnungslose werden händeringend gesucht, gleichzeitig soll der knappe Wohnraum mit der Zweckentfremdungsverbotsverordnung geschützt werden. Die lässt kaum Ausnahmen zu.

Denn auch privatwirtschaftliche Träger bieten Unterkünfte für Wohnungslose an, wenn auch nicht verbunden mit integrierter Hilfe und Beratung für die Betroffenen. Dennoch könnten auch sie dann auf eine Ausnahme von der Zahlung drängen. Staatssekretär Fischer spricht von einer „Kettenreaktion“, sollte das Projekt ohne triftigen Grund von der Ausgleichszahlung ausgenommen werden. Doch er hat Hoffnung: „Wir sind der Meinung, dass es eine Begründung geben wird.“

Stadträtin Reiser nennt Lösung, doch Diakonie überzeugt der Vorschlag nicht

Wie diese aussehen könnte, beschreibt Ramona Reiser (Linke), Mittes für Zweckentfremdung zuständige Stadträtin. Ihr Ziel sei nicht, Notunterkünfte in Ihrer Arbeit zu behindern, „dass Ihnen exorbitante Zahlungen aufgebürdet werden, wenn Sie wichtige gesellschaftliche Aufgaben übernehmen“. Doch durch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sei sie gezwungen, die Unterkunft so zu behandeln und eine Ausgleichszahlung zu erheben.

Der Bezirk verfüge aber über die Möglichkeit, die Summe zu verringern oder ganz darauf zu verzichten, wenn andernfalls der Träger der Einrichtung in seiner Existenz bedroht ist. Die Diakonie müsse dafür nur die nötigen Nachweise erbringen. „Dies ist in den zugestellten Bescheiden auch der Diakonie mitgeteilt worden“, sagte Reiser. Die Nachweise „würden wir natürlich wohlwollend prüfen, weil kein politisch verantwortlicher Mensch in dieser Stadt den dringenden Bedarf an Notunterkünften für Frauen mit Kindern ernsthaft in Frage stellen kann“, ergänzte Reiser.

Monika Lüke glaubt nicht, dass die von Reiser vorgebrachte Lösung in diesem Fall greift. Bedroht ist von der Zahlung zwar die Einrichtung, nicht jedoch das Diakonische Werk Stadtmitte selbst. Dieses sei nach Lükes Auffassung in der Verordnung gemeint. Doch die Verordnung ließe auch grundsätzliche Ausnahmen zu. Auf die hofft Lüke, auch wenn sie der Fall wütend zurücklässt. „Es kann nicht sein, dass man bezirkliche Aufgaben uneigennützig wahrnimmt und dafür Ausgleichszahlungen leisten muss.“

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