Berlin. Das Land Berlin oder vielmehr die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) hat im Kampf um die drei Wohnblocks in der Karl-Marx-Allee in Friedrichshain vor dem Landgericht eine Niederlage gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen erlitten.
Die Kaufverträge für die zusammen 672 Wohnungen können vollzogen werden. Die WBF, eine Tochter der Wohnungsbaugesellschaft Mitte, scheiterte mit dem Versuch, die kurz vor Weihnachten verhängte einstweilige Verfügung gegen die Transaktion bis zur Klärung des Sachverhalts im Hauptverfahren zu verlängern.
Für den Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) bedeutet der Spruch des Landgerichts das Ende der Hoffnung, vielleicht doch über ein altes Vorkaufsrecht dem Land das Eigentum an den drei Blocks zu sichern.
Kurz vor dem Jahreswechsel hatten Senat und Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nach massiven Protesten der Mieter gegen die Deutsche Wohnen mit einer bislang einmaligen Aktion versucht, dem Konzern möglichst viele Wohnungen wegzuschnappen. Weil der Alt-Besitzer die Objekte verkaufte, fiel den Mietern als Folge alter Privatisierungsverträge aus den 90er-Jahren ein Vorkaufsrecht zu.
Nur 52 Mieter entschieden sich zum Kauf
Um möglichst vielen Bewohnern den Erwerb zu ermöglichen, streckte das Land über die landeseigene Investitionsbank die Kaufsumme vor, und die Erwerber gaben ihre Wohnung sofort an die landeseigene Gewobag weiter. Nur 52 Mieter entschieden sich dafür, wirklich ihre Bleibe zu kaufen. Der Deal ist für den Finanzsenator immens teuer. Die gut 300 Wohnungen, die Berlin schließlich über die Mieter in den Blöcken erwarb, kosteten den Senat pro Stück mehr als 120.000 Euro, die die Gewobag vom Land als Eigenkapitalzuschuss bekam. Andernfalls wären die Kaufpreise von bis zu 4500 Euro pro Quadratmeter für das Landesunternehmen nicht finanzierbar.
In der Verhandlung am Montag machten die Richter gleich zu Beginn klar, dass sie der WBF keine Chance auf ein eigenes Vorkaufsrecht einräumen. Als die WBF die Wohnungen in zwei Schritten 1993 und 1995 verkaufte, wurde ein solches recht nicht in den Verträgen verankert. Allein das Ziel, die Wohnungen „vorzugsweise“ an die Mieter zu privatisieren, wurde festgehalten. Ob mit diesem Begriff aber besonders günstige Konditionen für die Mieter gemeint waren oder eben nur das Recht, im Falle eines Verkaufs vor anderen zum Zuge zu kommen, blieb im Gerichtssaal umstritten. Der Anwalt der WBF, Johannes Eisenberg, verwies auf die Ziele der Mieterprivatisierung in den 90er-Jahren. Die Politik habe den Menschen im Osten ermöglichen wollen, Eigentum zu bilden.
Anwalt spricht von 10 Millionen Euro pro Häuserblock
Jetzt behauptete der Jurist, die Deutsche Wohnen beziehungsweise ihre Unter-Gesellschaften wollten mit ihren Kauf-Angeboten die Mieter übervorteilen. Auf zehn Millionen Euro allein für einen Block bezifferte der Anwalt den Gewinn des Unternehmens aus diesen Verkäufen. Das sei angesichts von 90 Millionen Gesamtkosten ziemlich viel. Während sie selber für leere Wohnungen nur 3500 Euro pro Quadratmeter bezahlt habe, hätte sie Mietern die Wohnungen für 4500 Euro angeboten. Auch die Ladenflächen seien deutlich günstiger angeboten worden als die Wohnflächen, sagte Eisenberg.
Wohnungs- und keine Ladenknappheit
Die Anwälte der Gegenseite konterten. Jede Wohnung habe einen individuellen Preis, je nach Stockwerk, Lage und Größe. Zudem seien Ladenflächen deshalb günstiger, weil die Einzelhandelslage an der Karl-Marx-Allee nicht besonders gut sei und es in Berlin eben eine Wohnungs- und keine Laden-Knappheit gebe. Letztlich folgte das Gericht diesem Argument. Das Landgericht gehe nicht davon aus, „dass die Verfügungsbeklagten den Mietern ein besonders günstiges Angebot zum Kauf der Wohnungen hätten machen müssen“, heißt es in der Mitteilung zum Urteil.