Der Regierende Bürgermeister darf auf Twitter Demonstrationen gegen Rechtsextreme unterstützen. Das hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden und damit einen Antrag der AfD zurückgewiesen. Michael Müller (SPD) erklärte am Mittwoch: „Das Urteil ist ein Signal zur Stärkung und Akzeptanz der demokratischen Willensbildung in sozialen Netzen.“ Ziel müsse sein, die Demokratie in sozialen Netzwerken zu stärken. „Sie ist durch Fake-News, Hate Speech und intransparente Algorithmen in Gefahr“, so Müller.
Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter hatte Müller im Mai 2018 eine gegen die AfD und weitere rechte Gruppen gerichtete Demonstration gelobt. 25.000 Menschen waren damals gegen die Partei auf die Straße gegangen, aus ganz Deutschland kamen 5000 AfD-Anhänger nach Berlin. In dem Tweet aus der Senatskanzlei heißt es: „Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und #Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“ Die AfD erwähnte der Tweet der Senatskanzlei nicht.
AfD sah ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt
Die AfD sah dennoch ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Prozess nach Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt. Aus diesem Recht folgt, dass Inhaber eines Regierungsamtes bei Äußerungen in amtlicher Funktion zur Neutralität verpflichtet sind. Sie dürften sich nicht einseitig gegen eine politische Partei positionieren. Die Nachricht auf Twitter verstoße gegen dieses Gebot, weil sie eine positive Bewertung der Gegendemonstrationen enthalte. Damit werde zugleich die AfD kritisiert.
Das Berliner Verfassungsgericht folgte dieser Argumentation am Mittwoch nicht.
Nach Auffassung des Gerichts fehlte dem Tweet der eindeutige Bezug zur AfD. In einer Mitteilung des Berliner Verfassungsgerichtes heißt es: „Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes ergab sich dieser Bezug auch nicht aus dem Kontext des Demonstrationsgeschehens. Denn dass neben den in der Nachricht in Bezug genommenen Demonstrationen eine Kundgebung der AfD stattfand, ging aus der Nachricht selbst nicht hervor.“ Der Bezug zur AfD setze Wissen aus anderen Quellen voraus.
Auch bei Twitter gilt das Neutralitätsgebot
Der Regierende Bürgermeister beschränke sich in dem Tweet darauf, sich mit „allgemeinen Wertbekenntnissen“ der Demonstranten zu solidarisieren. Im Tweet werden der Kampf gegen „Rassismus und menschenfeindliche Hetze“ gelobt. Das Verfassungsgericht erklärte dazu, dass das Grundpositionen der Regierungsarbeit seien, die sich aus den Grundrechten in der Verfassung ableiteten.
Allerdings stellt das Gericht klar, dass auch Aktivitäten auf Twitter in amtlicher Funktion passieren. Sie unterliegen grundsätzlich also dem Neutralitätsgebot, wenn sie von Regierungsstellen ausgehen.
AfD will weiter gegen „grenzwertige Äußerungen“ kämpfen
Die AfD sprach bei dem Urteil von einer Einzelfallentscheidung. Ronald Gläser, Sprecher der Berliner AfD, sagte der Berliner Morgenpost: “Wir werden uns weiter dagegen wehren, wenn grenzwertige Äußerungen von Vertretern des Staates kommen, die eigentlich zur Neutralität verpflichtet sind.“ Die Partei prüfe deshalb, Revision gegen das Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen.