Berlin. Wenn ein Fünftel der Kleingärten bebaut werde, könnten 200.000 Wohnungen entstehen, rechnet die Berliner Baukammer vor.

Die Berliner Baukammer fordert mehr Wohnungsbau auf bisher von Kleingärtnern genutzten Flächen. "Kleingartenanlagen mit bereits erschlossenen Straßengrundstücken sind leicht in zu bebauendes Bauland für die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften umzuwandeln", erklärte Christian Müller vom Kammervorstand am Mittwoch.

Wenn ein Fünftel der Kleingärten bebaut werde, also etwa 580 Hektar, könnten 200.000 Wohnungen mit je 46 Quadratmetern Wohnfläche entstehen, rechnete Müller vor. Dann blieben immer noch 80 Prozent als Grünland erhalten.

In Berlin gebe es knapp 900 Kleingartenanlagen auf bestem Bauland, so Müller weiter. "Diese Pächter zahlen circa einen Euro je Quadratmeter Pacht. Das ist leider auf Dauer nicht haltbar." Müller forderte: "Der weitere Schutz der Kleingartenanlagen bis 2030 im Kleingartenentwicklungsplan sollte verhindert werden."

Schutzfrist für Parzellen auf landeseigenen Grundstücken

In Berlin gibt es 71.000 Kleingärten. Sie nehmen 2900 Hektar ein - etwa drei Prozent des Stadtgebietes. Die Grundstücke von 60.000 Laubenpiepern gelten als dauerhaft gesichert, weil sie etwa als Grünflächen planerisch festgeschrieben sind.

Vor rund drei Monaten hatte sich Rot-Rot-Grün darauf verständigt, die Schutzfrist für weitere knapp 7000 Parzellen in 160 Anlagen auf landeseigenen Grundstücken von 2020 auf 2030 zu verlängern. Endgültig beschlossen ist dieser neue Kleingartenentwicklungsplan aber noch nicht.

Neue Wohnungen werden in Berlin dringend gebraucht. Allerdings ist das Angebot an Bauflächen zunehmend begrenzt. Die Baukammer ist die Standesvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieure.