Waffenhandelsprozess

"Migrantenschreck"-Betreiber räumt Waffenverkäufe ein

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Michaela Menschner
Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft in Berlin.

Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft in Berlin.

Foto: dpa

Der mutmaßliche Rechtsextremist hat Waffen verkauft, die "der Verteidigung gegen Asylbewerber dienen" sollen.

Berlin. Ein 35-Jähriger mutmaßlicher Rechtsextremist aus Thüringen hat am Dienstag vor einer Großen Moabiter Strafkammer bestätigt, über eine Onlineplattform mit Schusswaffen für Hartgummi­geschosse gehandelt zu haben. Er gehe aber davon aus, so der Angeklagte Mario R. in einer Erklärung, dass er sich dabei nicht strafbar gemacht habe. Es sei bei diesem von Budapest aus getätigten Handel um Pistolen, Revolver und Gewehre gegangen, die in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte erlaubt seien. Auch habe er die Waffen nur über sein Onlineportal verkauft, sie aber nicht nach Deutschland transportiert, so der gelernte Bankkaufmann.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Betreiber des früheren Onlineshops „Migrantenschreck“ vor, von Mai bis November 2016 in 193 Fällen erlaubnispflichtige Schusswaffen an Kunden in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland im Gesamtwert von mehr als 100.000 Euro verkauft zu haben.

Mit der Durchschlagskraft der Waffen geworben

Gegen die deutschen Waffenkäufer wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft gesondert ermittelt. Fast alle seien schon verurteilt worden; in der Regel gab es Bewährungsstrafen. Es handele sich bei ihnen um „Vertreter der Mittelschicht im klassischen Sinne“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Rande des Prozesses. Die Waffen seien wegen ihrer starken Durchschlagskraft durchaus gefährlich. In Deutschland seien bei frei verkäuflichen Waffen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie erlaubt. Die von Mario R. verkauften Waffen – sie wurden in Ungarn produziert – hätten bis zu 130 Joule. Damit habe er im Internet auch geworben.

Nach eigenen Angaben war Mario R. im Jahr 2015 aus familiären Gründen nach Ungarn ausgewandert. Bevor er mit dem Waffenhandel begann, habe er einen Juristen konsultiert und sich sogar an eine Fachabteilung des Landeskriminalamtes gewandt. Nach diesen Gesprächen sei er davon ausgegangen, dass er mit diesem Handel nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoße. Ihm sei mitgeteilt worden, dass sich der Erwerber in Deutschland um eine Erlaubnis kümmern müsse und nicht der Verkäufer, der von Budapest aus agiere.

Die Staatsanwältin bestätigte, dass Mario R. mit einem Behördenvertreter kommuniziert habe. Es handele sich jedoch um eine willkürliche Interpretation des Angeklagten, dass ihm die Rechtmäßigkeit des Waffenhandels bestätigt worden sei. Mario R. wurde Ende März 2018 in Budapest festgenommen. Die ungarische Staatsanwalt verdächtigte ihn, Geldwäsche zu betreiben. Ende Juni 2018 wurde er nach Deutschland ausgeliefert, seitdem befindet sich Mario R. in Berlin in Untersuchungshaft.