Vom Senat gefordert

BVG will zwei U-Bahnhöfe für Obdachlose öffnen

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Isabell Jürgens
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Foto: imago stock / imago/PEMAX

Die U-Bahnhöfe Bahnhöfe Moritzplatz und Lichtenberg wollen die Berliner Verkehrsbetriebe nachts für Obdachlose offen lassen.

Berlin. Das monatelange Tauziehen um die Öffnung ausgewählter U-Bahnhöfe als Notquartiere für Obdachlose in der kalten Jahreszeit ist entschieden. Der Senat hat die Berliner Verkehrsbetriebe mit dem Hinweis auf ihre soziale Verantwortung aufgefordert, dort wie in den Vorjahren Übernachtungsplätze zuzulassen. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) kündigte nach der Sitzung des Senats am Dienstag an, sie wolle jetzt mit der Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe, Sigrid Nikutta, dazu erneut in Gespräche gehen. Welche Bahnhöfe das seien, müsse die BVG entscheiden.

„Die Entscheidung ist bereits gefallen“, teilte BVG-Sprecherin Petra Reetz auf Nachfrage der Berliner Morgenpost mit. Man werde die U-Bahnhöfe Moritzplatz und Lichtenberg öffnen. „Vorausgesetzt, dass, wie von der Sozialverwaltung versprochen, Toiletten und Sozialarbeiter bereitstehen, können wir die Bahnhöfe schon am Mittwochabend öffnen“, sagte die Sprecherin weiter. Die Wahl sei auf die beiden Bahnhöfe gefallen, weil sie über eine Zwischenebene beziehungsweise genügend Platz fernab der Gleise verfügten.

Senatorin Breitenbach räumte ein, dass es durchaus ausreichend Not-Übernachtungsplätze in der Stadt gebe – 1200 an der Zahl. Diese seien aktuell zu 80 Prozent ausgelastet. Jedoch gebe es „rund 80 bis 100 Menschen“, die aus den verschiedensten Gründen nicht in einer regulären Einrichtung übernachten wollten. Häufige Gründe seien etwa, dass Hunde nicht mit in die Unterkünfte dürften oder es dort ein Alkoholverbot gebe. Aus diesem Grund seien auch die von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) vorgeschlagene Öffnung der Tempohomes keine Lösung, sagte Breitenbach.

Erst am Montag hatte die Grünen-Senatorin und BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Pop die Sozialverwaltung aufgefordert, sie solle die sogenannten Tempohomes, „die nicht mehr zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden, zeitnah zur Verfügung stellen“, um Obdachlosen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen. Dies lehnte Breitenbach ab, auch wenn es dort aktuell 3000 freie Plätze gebe. Dagegen sprächen auch rechtliche Gründe, denn die Tempohomes seien nach dem Sonderbaurecht Flüchtlingsunterkunft errichtet worden mit der Bedingung, dass dort in den ersten drei Jahren auch nur Geflüchtete untergebracht werden dürften.

Senatorinnen Pop und Breitenbach weiter uneinig

„Wir brauchen ein vernünftiges Gesamthilfesystem, die U-Bahnhöfe können nicht als Kältehilfe des Landes gesehen werden, sondern nur als allerletzte Notreserve“, betonte dagegen Wirtschaftssenatorin Pop am Dienstag erneut. Es würden weiter alle Möglichkeiten für weitere Unterbringungen geprüft. „Der Senat hat sich darauf verständigt, dass die Unterbringungsmöglichkeit in bestimmten U-Bahnhöfen eine letztmöglicher Weg ist, um Menschen im Winter Schutz zu bieten, die sonst Angebote der regulären Kältehilfe nicht annehmen“, sagte Pop. Das bedürfe jedoch der Flankierung mit Aufsichtspersonal und Sanitäranlagen, damit Gefahren ausgeschlossen seien. „Ziel ist es, die Zahl derer zu reduzieren, die nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft Hilfsangebote anzunehmen“, so die Wirtschaftssenatorin.