Schulanfänger

Anmeldungen für Schulanfänger laufen ab Donnerstag

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Susanne Leinemann
Am dem 4. Oktober beginnt die Anmeldephase für Schulanfänger

Am dem 4. Oktober beginnt die Anmeldephase für Schulanfänger

Foto: dpa Picture-Alliance / Patrick Pleul / picture alliance/dpa

Die Anmeldefrist endet am 17. Oktober. Auch vorzeitige Einschulungen sind möglich. Das müssen Eltern alles beachten.

Berlin. Ab Donnerstag, den 4. Oktober ist es wieder so weit: Kinder, die nächstes Schuljahr schulpflichtig werden, müssen bei ihrer Einzugsgrundschule angemeldet werden. Dazu gehören alle Kinder, die zwischen 1. Oktober 2012 und dem 30. September 2013 geboren worden sind. Die Anmeldefrist für Schulanfänger endet am 17. Oktober. Wer sein Kind anmelden will, muss seine Personalpapiere und, wenn möglich, auch die Papiere des Kindes mitbringen. Außerdem eine Geburtsurkunde des Schulanfängers.

Wer glaubt, sein Kind sei schon früher schulreif, kann es auch vorzeitig einschulen lassen. Das gilt für Kinder, die zwischen Oktober 2013 und März 2014 geboren sind. Voraussetzung für die Aufnahme ist allerdings, dass es keinen Sprachförderbedarf beim Kind gibt. Genauso kann man beantragen, dass der Nachwuchs für ein Jahr zurückgestellt wird. Für diesen Antrag braucht es aber auch eine Stellungnahme der Kita und eine schulärztliche Untersuchung.

Nicht auf den Klatsch vom Spielplatz hören

Doch was tun, wenn man Schlechtes über die Einzugsgrundschule gehört hat? Norman Heise, Vorsitzender des Berliner Landeselternausschusses, rät davon ab, zu viel auf den Klatsch von Spielplätzen und Kita-Umkleideräumen zu geben. Dort bekäme eine Grundschule schnell einen schlechten Ruf. „Man soll sich lieber selbst ein Bild machen“, sagt Heise. Entweder beim Tag der offenen Tür oder im Sekretariat nachfragen, ob man mal vorbeikommen darf. Sollte der schlechte Eindruck sich aber bestätigen, ist ein Antrag für den Wechsel auf eine „andere öffentliche Grundschule“ möglich.

So funktioniert der Schulfinder
So funktioniert der Schulfinder

Grundsätzlich treffen die Schulämter des Bezirks die Entscheidung, welches Kind auf welche Schule kommt – außer bei Privatschulen, die haben ihr eigenes Auswahlsystem. Ob ein Kind für die Einschulung auf eine andere öffentliche Schule wechseln kann, hängt von den freien Plätzen dort ab. Aber auch davon, dass man den Antrag auf Umschulung korrekt ausfüllt.

„Die Eltern können nicht wissen, welche Fallstricke im Antrag lauern“, so Rechtsanwalt Andreas Jakubietz, der in Berlin auf Schulrecht spezialisiert ist. Man müsse den Antrag richtig ausfüllen, „gemessen an den gesetzlichen Aufnahmekriterien“. Auf dem Vordruck gebe es drei „maßgebliche Gründe“ für eine Umschulung: ausgeprägte Bindungen mit anderen Kindern (besonders Geschwisterkinder), das pädagogische Konzept und Betreuungsfragen.

Dagegen hat ein Hinweis, dass es womöglich Gewalt an einer Schule gebe, vor Gericht kein Gewicht. „Das ist eine Frage der Politik“, so Jakubietz. Er rät, sich frühzeitig beraten zu lassen. Ist einmal ein Ablehnungsbescheid gekommen und man will widersprechen, ist kein Nachreichen von Gründen mehr möglich. „Der Anwalt kann da wichtige Hinweise geben.“

Hilfreiche Infos über Grundschulen: interaktiv.morgenpost.de/schul-finder-berlin

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