Berlin. 43.000 Bewerber wollen im kommenden Wintersemester Medizin studieren. Aber es gibt in Deutschland nur 9200 Plätze.
Es war der 29. April 2018. Ein Freitag. Natasha hatte Unterricht. In der kurzen Pause vor Werkstoffkunde ging eine E-Mail auf ihrem Smartphone ein. Flüchtig schaute sie drauf, den Absender kannte sie nicht. Beim Betreff „Zulassung“ rollte sie innerlich die Augen. Nicht schon wieder dieser Spam. Diese Lockangebote ausländischer Universitäten, die Hoffnung wecken und doch nur Enttäuschung bringen. Nach dreieinhalb Jahren Warten hat die 23-Jährige aus Charlottenburg längst gelernt: Einen Studienplatz in Medizin, den gibt es nicht einfach so, eine Zulassung nie ohne große Hürden, alles andere sind leere, aber teure Versprechungen.
Das Zulassungsverfahren für das Sommersemester war ohnehin abgeschlossen. Beim Nachrückverfahren war sie noch acht Plätze von einem Studienplatz entfernt. „Knapp daneben ist auch vorbei, acht Bewerber springen jetzt nicht mehr ab“, hatte sie sich gesagt. Inzwischen lief das Semester schon. Also las sie erst nach Schulschluss, was in der Mail stand. Es war keine Werbung, Der Absender saß im Studentensekretariat der Universität Tübingen. „Ich musste dreimal lesen, bis ich glauben konnte, was da stand: Ich hatte einen Studienplatz in Zahnmedizin.“ Es hatte noch ein zweites Nachrückverfahren gegeben.
Nach sieben Semestern Wartezeit hatte sie es endlich geschafft. Tausende andere, die sich jedes Jahr für einen Medizinstudienplatz bewerben, hoffen noch auf diesen Moment. Kein anderes Studienfach ist so umkämpft. Nicht einmal mit einem Abischnitt von 1,0 ist der Studienplatz sicher. Für das kommende Wintersemester gab es im Fach Humanmedizin 43.631 Bewerbungen auf 9232 Plätze an den staatlichen Hochschulen. Bei Zahnmedizin waren es 6190 Bewerber auf 1518 Plätze. Nur jeder fünfte bzw. vierte Bewerber hat also einen positiven Bescheid bekommen. Im Sommersemester war die Situation noch angespannter. Zwar ist die Bewerberzahl zum Sommer zwar nur halb so groß, aber auch die Zahl der Studienplätze ist deutlich geringer, weil viele Universitäten den Studienbeginn nur zum Wintersemester ermöglichen. Daher hatte in Humanmedizin im Sommer nur jeder zwölfte und in Zahnmedizin jeder sechste Bewerber Erfolg.
Wartezeit ist länger als die Regelstudienzeit
Der große Rest muss sich nach einer Alternative umschauen oder warten. Aber inzwischen ist ungewiss, ob das Warten tatsächlich zielführend ist. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017 (s. Infokasten) wird das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium derzeit von den Kultusministern der Länder reformiert. Klar ist schon jetzt, dass die reine Wartezeit, über die bislang immerhin 20 Prozent der Bewerber einen Studienplatz bekommen haben, wegfallen wird. Bislang liegt die Wartezeit zwischen 14 und 15 Semestern, das ist länger, als ein Medizinstudium dauert – die Regelstudienzeit beträgt zwölf Semester. Für die Altwarter soll es zwar eine Regelung geben, wie die aber aussieht und was mit denjenigen passiert, die jetzt erst ihr Abitur gemacht haben und mit dem Warten beginnen, ist derzeit noch unklar.
Als das Urteil im Dezember fiel, war das auch für Natasha ein Schock. Waren die Jahre des Wartens verloren? Würde sie überhaupt noch irgendwo einen Studienplatz bekommen? Als im Februar wieder ein Ablehnungsbescheid kam, inzwischen der achte, fing sie an, an einem Plan B zu basteln. „Natürlich wollte ich immer noch unbedingt Zahnmedizin studieren, aber dass ich nichts in meinem Leben über ein halbes Jahr hinaus planen konnte, damit sollte Schluss sein.“ Sie war inzwischen in der zweiten Ausbildung, die wollte sie abschließen, danach eine Zeit lang für eine Hilfsorganisation im Ausland arbeiten, vergleichbar mit „Ärzte ohne Grenzen“. So sah ihr Plan bis Ende 2019 aus.
Doch dann kam die Mail aus Tübingen. Es war Freitagmittag. Bis Dienstag musste sie sich eingeschrieben haben. Eigentlich war keine Zeit zu verlieren. Aber sie war im ersten Augenblick wie gelähmt. Vielleicht waren es nur Sekunden, sie fühlten sich an wie Stunden. Dann endlich rief sie ihre Eltern, ihre Geschwister, ihre Freunde an. Alle waren überwältigt. Schließlich hatten alle mit Natasha Semester für Semester gehofft und gebangt. Jedes Jahr Anfang Februar und Anfang August stieg die Aufregung, das war die Zeit, wo der Brief von der Zulassungsstelle kam. Zusage oder Absage? Es kam immer eine Absage.
Zweimal im Jahr hat sich Natasha mit ihrem Vater hingesetzt und geschaut, an welchen Hochschulen sie die besten Chancen haben würde. Danach erstellte sie die Liste der Ortswünsche. 60 Prozent der Studienplätze vergeben die Hochschulen nach eigenem Verfahren. Die Abiturnote gibt zwar überall den Hauptausschlag, aber es können auch Testergebnisse, Auswahlgespräche, Ausbildungen, Freiwilligendienste oder sonstige Engagements berücksichtigt werden. Und jeder Faktor kann unterschiedlich gewichtet werden. Es ist eine eigene Wissenschaft und für den Laien zunächst undurchschaubar. „In den ersten Semestern hat das noch Stunden gedauert, bis wir wussten, was wie viele Punkte bringt und welche Uni welche Qualifikationen berücksichtigt. Zuletzt waren wir schon Profis“, sagt Natasha.
Für das Sommersemester hatte sie Tübingen ganz oben auf ihre Liste gesetzt. Hier konnte sie die meisten Punkte erreichen und außerdem haben ihre Eltern dort Freunde, sodass sie erst einmal unterkommen würde. Am Sonntag fuhr Natasha also erst einmal mit Rollkoffer und Tasche nach Tübingen. Am Montag schrieb sie sich ein, am Dienstag saß sie im Hörsaal. Allerdings konnte sie nicht als Erstsemester beginnen. „Weil das Semester schon begonnen hatte und im ersten Semester absolute Anwesenheitspflicht besteht, wäre ich gleich durchgefallen, weil ich ja schon zwei Wochen verpasst hatte.“ Also stieg sie ins zweite Semester ein, wo es nicht mehr so streng gehandhabt wird, im kommenden Wintersemester studiert sie dann mit den Erstsemestern und erst in ihrem dritten Semester wird sie auf ihre eigentlichen Kommilitonen treffen. Aber solche Absurditäten machen der Berlinerin nichts aus. „Ich freue mich so, dass es geklappt hat, dass ich endlich angekommen bin“, sagt sie.
Dass sie Zahnmedizin studieren will, wusste Natasha Ende der elften Klasse. Ihre Eltern haben selbst eine Zahnarztpraxis in Spandau, an einem Wochenende half sie dort bei einer Fortbildung. „Ich war fasziniert, was mit Zähnen alles möglich ist.“ Dass sie für ein Medizinstudium eine 1,0 auf dem Abizeugnis braucht, wusste sie zwar, aber im Schulalltag war das nicht so präsent. Es wurde dann 2,0, utopisch weit weg von einem Studienplatz. Eine Alternative gab es für sie nicht. Also wartete sie und machte zunächst eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten, umgangssprachlich Zahnarzthelferin genannt. Weil sie Abitur hatte und in der Berufsschule sehr gute Noten erreichte, konnte sie die Ausbildung nach zwei Jahren abschließen. Einen Studienplatz hatte sie da noch immer nicht. Sie fing eine zweite Ausbildung zur Zahntechnikerin an.
Beim Test in Österreich kamen 800 Bewerber auf fünf Plätze
Zwei Ausbildungen bis zum Studium. Auch das ist absurd. Und Natasha ist mit diesem beruflichen Werdegang keine Ausnahme. Die Bildungspolitik hat eigentlich andere Ziele. Mit der Straffung vieler Studiengänge, mit der Einführung der verkürzten Gymnasialzeit – G 8 – sollten eigentlich Jugendliche früher ins Berufsleben kommen.
Ins Medizinstudium aber schaffen sie es nicht, obwohl schon seit Jahren vor einem drohenden Ärztemangel gewarnt wird. Die Situation in Landarztpraxen ist jetzt schon vielerorts verheerend, aber selbst in Städten gibt es mitunter Engpässe. Und da die meisten niedergelassenen Ärzte jenseits der 50 sind, wird sich das Problem in Zukunft noch verschärfen. Und wenn so viele junge Menschen erst einmal eine Ausbildung im Gesundheitsbereich machen, später aber nie in diesem Beruf arbeiten, weil sie dann eben doch Medizin studieren, fehlen auch diese Fachkräfte.
Viele Anwärter auf ein Medizinstudium haben jedoch gar keine andere Chance. Natasha ist froh, dass sie in der Wartezeit Erfahrungen in der Zahnarztpraxis sammeln konnte und den Umgang mit Patienten gelernt hat. Eine völlig fachfremde Ausbildung hätte für sie keinen Sinn gemacht. Die Ausbildungen waren für sie auch der Lackmustest: Ist Zahnmedizin wirklich richtig für mich? Ja, hat sie sich immer wieder gesagt. Darum hat sie sich auch immer wieder beworben. Nicht nur in Deutschland, auch in Österreich hat sie es versucht. In Graz hat sie zweimal den Test mitgemacht.
Noch so eine absurde Erfahrung. Nur fünf Studienplätze gab es da für europäische Staatsbürger, die nicht Österreicher sind. Beim Test waren 800 Europäer dabei, davon etwa 400 Deutsche. Bei dieser Konkurrenz einen Studienplatz zu bekommen, gleicht einem Lottogewinn. In Ungarn und Polen hat sie es nicht probiert. Neben den hohen Kosten war ihr die Perspektive zu unklar: Im klinischen Teil, also nach dem Physikum, wird in Landessprache studiert. Eine schwierige Hürde und eine Sicherheit, dann an eine deutsche Universität zu wechseln, gibt es für einen solchen Fall nicht.
Natasha hat trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, trotz der bevorstehenden Reform einen Studienplatz bekommen. Die Familie lässt das Thema aber noch nicht los. Auch Natashas jüngere Schwester Kira will Medizin studieren, Humanmedizin. Sie weiß noch genau, wie es war im April, als Natasha die Zusage bekam. „Natürlich habe ich mich total gefreut für meine Schwester, irgendwie hat es mir auch Mut gemacht, dass sie es geschafft hat, aber plötzlich habe ich mich auch allein gefühlt.“ Bislang haben beide ihre Ängste, ihre Hoffnungen, ihre Enttäuschungen geteilt, nun war sie allein damit. Kira wartet auch schon seit vier Semestern und macht gerade eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Die 21-Jährige hat vor zwei Jahren Abitur gemacht, mit einem Schnitt von 1,7, auch das ist weit entfernt von einem Studienplatz. Auf ihrem letzten Ablehnungsbescheid stand sie bei der Quote der Wartenden auf Rang 11.177. Bis Platz 2143 wurden Bewerber angenommen. Wenn sie im kommenden Jahr ihre Ausbildung abgeschlossen hat, dann werden sich ihre Chancen erhöhen. Dann wird wieder getüftelt, an welcher Uni die Chancen für sie am besten sind. Ihr Vater und Natasha werden ihr helfen, sie sind ja Profis darin.

Zwei Drittel der Praxisärzte sind älter als 50 Jahre
Rund 160.000 Patienten werden täglich von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in der Hauptstadt versorgt. Das geht aus Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hervor. Direkt in die eigene Praxis geht es nach dem Studium aber nicht. Junge Humanmediziner beginnen nach dem Studium normalerweise zunächst als Assistenzärzte in Krankenhäusern. Rund 57 Prozent der deutschen Ärzte „ohne Gebietsbezeichnung“, also die noch keinen Facharzttitel haben, sind jünger als 35 Jahre. Von den 9340 Ärzten an Berliner Krankenhäusern arbeiten 4518 als Assistenzärzte – so die aktuellsten Erhebungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.
Die Landesärztekammer zählt außerdem 22.529 niedergelassene Ärzte in Berlin. Das sind 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr und vor fünf Jahren waren es noch 18.923 Ärzte. Nach Informationen der Bundeszahnärztekammer erhöhte sich auch die Zahl der Zahnärzte. Seit Ende 2012 stieg sie in Berlin um fast 300 auf nun 4365 Zahnärzte.
Erstaunlich ist der große Altersunterschied zwischen Ärzten im Krankenhaus und in der Praxis. Er erklärt sich allerdings zum Teil mit dem langwierigen Weg zum Facharzttitel. 66 Prozent der niedergelassenen Ärzte sind demnach älter als 50 Jahre, die meisten davon zwischen 51 und 60 Jahren. Der Anteil der 29- bis 40-Jährigen ist hier mit sieben Prozent sogar niedriger als die der Ärzte, die noch jenseits des Rentenalters von 67 Jahren ihren Beruf ausüben. Auch bei den Zahnmedizinern ist die Altersstruktur ähnlich. Nach der jüngsten Auswertung der Statistiker waren Ende 2016 lediglich 18 Prozent der Zahnärzte jünger als 35 Jahre.
Im Herbst 2017 verzeichnete das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2657 Studierende im ersten oder zweiten Fachsemester der Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften an Berliner Hochschulen. „Um den künftigen Bedarf an Ärztinnen und Ärzte zu decken, ist eine Erhöhung der Studienplätze erforderlich“, sagt Sascha Rudat, Pressesprecher Ärztekammer Berlin.
Rudat geht allerdings nicht davon aus, dass Berlin schon in naher Zukunft auf einen Ärztemangel zusteuert. Lediglich in einzelnen Bereichen sei es möglich, dass Ärzte bestimmter Fachrichtungen gesucht würden oder lokal fehlten. „In der Fläche wird Berlin in absehbarer Zeit weiterhin eine hohe Arztdichte haben – sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich“, versichert Sascha Rudat.
Berlin liegt derzeit auf Platz zwei der Ärztedichte im Bundesländervergleich: Laut der Jahresstatistik der Bundesärztekammer fallen 159 Einwohner auf einen berufstätigen Arzt. Nur in Hamburg sind es noch weniger. Brandenburg bildet mit 251 Einwohnern pro berufstätigem Arzt hingegen das Schlusslicht aller Bundesländer.
Auch bei den Zahnärzten liegt Berlin an der Spitze. Mit rund 800 Einwohnern pro Zahnarzt weist die Hauptstadt die höchste Dichte in Deutschland auf.
Was tun, wenn die Abinote nicht reicht
Nur die wenigsten Oberstufenschüler wissen schon vor dem Abitur, was sie danach mal machen wollen. Bei insgesamt fast 19.000 Studiengängen, davon fast die Hälfte als Erststudium, fällt die Entscheidung auch nicht leicht. Oft zeigt sich dann erst nach dem Abitur, dass die Note auf dem Zeugnis nicht zum Wunschfach passt. Und noch schwieriger wird es, wenn Berliner Abiturienten in ihrer Heimatstadt bleiben wollen, denn nirgendwo ist die Quote der zulassungsbeschränkten Fächer so hoch wie in der Hauptstadt. Nach der aktuellen Untersuchung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) für das kommende Wintersemester sind 64,8 Prozent aller hier angebotenen Studiengänge mit einem Numerus clausus belegt. Bundesweit liegt die Quote bei 41,1 Prozent.
Wenn es knapp werden könnte, sollte man sich also am besten schon vor der Bewerbung Gedanken machen. Welcher NC für ein Fach zuletzt galt, lässt sich meist vorher in Erfahrung bringen: über die Hochschulen oder über Seiten wie auswahlgrenzen.de oder www.nc-werte.info. Da es oft große Unterschiede bei der Zulassungsbeschränkung gibt, lohnt sich der Vergleich. Vielleicht lässt sich anderswo leichter ein Studienplatz im Wunschfach bekommen.
Wenn das Bewerbungsverfahren für ein NC-Fach abgelaufen ist und man keinen Studienplatz bekommen hat, gibt es mehrere Möglichkeiten: Man kann sich noch für ein anderes Fach ohne Zulassungsbeschränkung einschreiben. Oder man setzt auf die Wartezeit und versucht es im nächsten Semester noch mal. Als Wartesemester gilt jedes Halbjahr nach Abschluss des Abiturs. Um die Wartezeit angerechnet zu bekommen, muss man sich auch nicht jedes Semester neu bewerben. Aber Achtung: Wer wartet, der darf nicht studieren. Jedes Semester, in dem studiert wurde, zählt nicht als Wartesemester. Als Ausnahme gilt nur ein Studium im Ausland. Ein Auslandsstudium ist aber in den meisten Fällen kostenpflichtig. Ebenfalls keinen Einfluss auf die Wartezeit hat es, wenn ein Bewerber eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst macht.
Zulassung zum Medizinstudium vor Reform
Bisher
Die Zulassung zum Studium von Human- und Zahnmedizin wird über das Portal Hochschulstart abgewickelt. Für beide Fächer gilt eine Zulassungsbeschränkung, der NC, Numerus clausus. Die Vergabe der Plätze in Medizin und Zahnmedizin läuft derzeit dreistufig. 20 Prozent werden über die Bestenquote vergeben – Chancen hat nur der, bei dem 1,0 auf dem Abizeugnis steht. Weitere 20 Prozent kommen über die Wartezeit an die Uni. Für die übrigen 60 Prozent wenden die Hochschulen eigene Auswahlverfahren an. Das sind häufig Tests wie der HAM-Nat in Berlin, Hamburg und Magdeburg. Auch Ausbildungen und Berufserfahrung werden berücksichtigt Außerdem Freiwilligendienste und Preise, zum Beispiel aus dem Wettbewerb Jugend forscht. Sogar außerordentliche sportliche Leistungen, zum Beispiel die Mitgliedschaft in einer Nationalmannschaft, bringen Punkte. An einigen Universitäten gibt es auch Auswahlgespräche. Aus allen Faktoren wird eine Punktzahl errechnet, nach der der Platz auf der Bewerberliste bestimmt wird.
Urteil
Am 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige Zulassungsverfahren gekippt, es sei in Teilen verfassungswidrig. Geklagt hatten zwei abgelehnte Studienbewerber, einer mit einem Abischnitt von 2,0 und neun Wartesemestern, der andere mit einer Abinote von 2,6 und sechs Wartesemestern. Sie sahen ihr Grundrecht auf freie Berufswahl verletzt. Die Bundesverfassungsrichter gaben ihnen teilweise recht und urteilten, dass die Abiturnote nicht das einzige Auswahlkriterium sein dürfe, dass Eignungsgespräche nach bundesweit gleichen Standards ablaufen müssten und dass die Wartezeit begrenzt werden müsse.
Was kommt
Im Juni haben die Kultusminister der Länder beschlossen, die Wartezeitquote abzuschaffen. Die Bestenquote bleibt aber. Bei den restlichen 60 Prozent sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien berücksichtigt werden. Eine Entscheidung dazu soll noch in diesem Jahr fallen. Das neue Zulassungsverfahren kann dann frühestens ab Ende 2019 greifen.