Berlin. Die Personalie Margarethe Koppers beschäftigt weiterhin das politische Berlin. Wenige Tage vor Ablauf der Probezeit für die im Frühjahr ernannte Generalstaatsanwältin ist jetzt Innensenator Andreas Geisel (SPD) in die Kritik geraten. In einem Beitrag des RBB wird der Verdacht geäußert, Geisel habe „getrickst“, um der damaligen Polizeivizepräsidentin ein Disziplinarverfahren zu ersparen, das ihre Ernennung zur Generalstaatsanwältin hätte gefährden können. Gegen Koppers ermittelt seit 2017 die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit den gesundheitsgefährdenden Zuständen auf mehreren Schießanlagen der Polizei.
Einen Tag nach der Ausstrahlung des RBB-Beitrages äußerte sich am Freitag die Senatsinnenverwaltung. „Wir verwahren uns entschieden gegen den Vorwurf der Trickserei, für uns ist das ein durchsichtiges Manöver, das ausschließlich dem Zweck dient, die betroffene Person zu diskreditieren“, sagte Geisels Sprecher Martin Palgen der Berliner Morgenpost. Der Opposition gehe es offenbar nur darum, eine Frau als Generalstaatsanwältin zu verhindern.
Die Frage, wann ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden muss, gegen den wegen einer Straftat ermittelt wird, bewerten Fachjuristen unterschiedlich. Letztlich liegt es im Ermessen des zuständigen Dienstherren, ob er umgehend tätig wird oder zunächst die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwartet. Für Letzteres hat sich die Innenverwaltung trotz aller Kritik der Opposition entschieden.
Die Oppositionsparteien überzeugen die Argumente der Innenverwaltung weiterhin nicht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkhard Dregger nannte den Vorgang am Freitag „empörend“ und forderte den Innensenator auf, sich dazu persönlich in der nächsten Innenausschuss-Sitzung am 10. September zu äußern.
Opposition hält an der Kritik zur „Causa Koppers“ fest
Klarheit verlangt die Opposition auch über unterschiedliche Angaben von Innenverwaltung und Staatsanwaltschaft. So hatte die Innenverwaltung erklärt, man habe zu den laufenden Ermittlungen in Sachen Schießstände keine Informationen von der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Anklagebehörde wiederum bestritt das. Nach Informationen dieser Zeitung wurde der Innenverwaltung zwar mitgeteilt, gegen wen namentlich ermittelt werde, zum Stand der Ermittlungen soll sie aber keine Informationen erhalten haben.
Margarete Koppers will ressortübergreifende Personalpolitik