Berlin. Trotz der abgelaufenen Übergangsfrist des umstrittenen Gesetzes für Ferienwohnungen waren am Mittwoch Hunderte Angebote ohne notwendige Registrierungsnummer eingestellt. Das ergab ein Test der Berliner Morgenpost auf den führenden Internetplattformen Airbnb und Wimdu. „Wir können keine massenhaften Entfernungen von Angeboten feststellen“, sagte ein Wimdu-Sprecher der Berliner Morgenpost. Seit dem 1. August müssen Berliner, die ihre Wohnung oder ein Zimmer für einen begrenzten Zeitraum an Touristen vermieten, in ihrer Anzeige eine Registrierungsnummer angeben. Wird mehr als die Hälfte der Wohnung vermietet, ist eine Genehmigung nötig. Beides muss beim Bezirksamt beantragt werden.
Bei der Umsetzung der Regeln gibt es allerdings Schwierigkeiten, weil die Bezirke noch immer auf Ausführungsbestimmungen des Senats warten. In der Folge geht jeder Bezirk anders damit um. Die Verfahren sind für Antragsteller teilweise sehr aufwendig. Daher haben erst wenige Homesharer eine Registriernummer beziehungsweise Genehmigung beantragt. Mit den genauen Ausführungsbestimmungen sei erst im Herbst zu rechnen, hieß es aus Koalitionskreisen.
Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro droht
„Wir brauchen dringend einheitliche Regeln, um sowohl den Bezirken als auch den Vermietern Sicherheit zu geben“, forderte am Mittwoch die SPD-Abgeordnete Iris Spranger. Derzeit seien vor allem die Innenstadtbezirke deutlich strenger, weil dort auch die meisten Wohnungen angeboten würden, so Spranger.
Die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger sagte, die neuen Regeln seien zwar seit Mai bekannt. Derzeit gebe es aber noch Schwierigkeiten. Schmidberger forderte die Internetplattformen auf, Angebote ohne Registrierungsnummer zu entfernen. Die Plattformen Airbnb und Wimdu hingegen interpretieren die Vorgaben des Senats anders: Einzelne Zimmer, die weniger als die Hälfte der Wohnungsfläche ausmachen, dürften weiterhin ohne Registrierungsnummer angeboten werden.
Laut Senat drohen Nutzern, die Wohnungen ohne entsprechende Nummer einstellen, seit Mittwoch Bußgelder von bis zu einer halben Million Euro. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz war von der vorherigen Koalition eingeführt und von der jetzigen rot-rot-grünen Regierung verschärft worden. Die Stadt will so dagegen vorgehen, dass reguläre Wohnungen in Ferienappartements umgewandelt werden.
Neue Regeln
Antrag: Berliner, die ihre Wohnung oder Zimmer zeitweise an Feriengäste vermieten, müssen seit Mittwoch eine individuelle Registriernummer besitzen – und auf den jeweiligen Plattformen einstellen. Wird die ganze Wohnung angeboten, muss eine Genehmigung beim Bezirksamt eingeholt werden. Bei der Umsetzung der Regeln gibt es allerdings Schwierigkeiten – auch weil die Bezirke Ausführungsbestimmungen vermissen. In der Folge geht jeder Bezirk anders damit um, teils sind die Verfahren für Antragsteller aufwendig.
Unterlagen: Ansprechpartner sind die jeweiligen Bezirke. Berliner, die ihre Wohnung als Ferienunterkunft anbieten wollen, müssen ein dreiseitiges Antragsformular ausfüllen. Wohnungseigentümer werden aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen, Mieter brauchen eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Wer während des eigenen Auslandsaufenthaltes seine Unterkunft zur Vermietung anbietet, muss zudem die Abwesenheit nachweisen. Bezirke verlangen dafür teilweise Flugtickets oder auch entsprechende Tankrechnungen. Für die Genehmigung fällt eine Gebühr von 225 Euro an.
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