Berlin. Die Rechtsanwältin des 25-Jährigen verhinderte seine Abschiebung in die Türkei. Die Bundespolizei musste die Rückführung abbrechen.
Die Abschiebung eines bereits mehrfach verurteilten Straftäters in die Türkei wurde am vergangenen Montag mit einem Asylantrag verhindert. Der 25-jährige türkische Staatsbürger Umut D. sollte nach Angaben der Polizei im Auftrag der Ausländerbehörde abgeschoben werden. Er ist wegen verschiedener schwerer Gewaltverbrechen vorbestraft.
Um 7.45 Uhr hatten sich Beamte einer Einsatzhundertschaft sowie Polizisten der Direktion 6 an der Wohnung des Mannes an der Regattastraße in Köpenick eingefunden. Nachdem der Mann in seiner Wohnung überwältigt wurde, legten ihm Polizisten nach Angaben eines Polizeisprechers Fußfesseln und eine Beißhaube an. Derart gesichert wurde er dann zum Flughafen Tegel gebracht, von wo aus er in die Türkei geflogen werden sollte. Er wurde in die Obhut der zuständigen Bundespolizei übergeben. Zuerst hatte die „BZ“ über den Vorgang berichtet.
Noch am selben Tag wieder auf freiem Fuß
„Am vergangenen Montag sollte eine Person türkischer Herkunft von Berlin-Tegel in die Türkei geflogen werden“, bestätigte ein Sprecher der Bundespolizei der Berliner Morgenpost. „Die geplante Rückführung wurde auf Veranlassung der Ausländerbehörde abgebrochen.“ Die Anwältin des Mannes hatte einen Asylantrag gestellt und damit die Rückführung beendet. Noch am Montagnachmittag kam der 25-Jährige wieder auf freien Fuß.
Die kriminelle Karriere des 25-Jährigen begann im September 2011 auf dem U-Bahnhof Neukölln. Als damals 18-Jähriger war er in eine Schlägerei verwickelt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin Lisa Jani wurde er dann im Oktober 2012 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt. Wegen einer weiteren Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, in diesem Fall war es eine Schlägerei in einem Neuköllner Internet-Café, wurde der Mann erneut verurteilt. Die Strafen für beide Taten wurden nach Angaben der Gerichtssprecherin zusammengeführt. Er wurde zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nachdem seine Anwälte vor dem Bundesgerichtshof erfolglos in Revision gingen, wurde das Urteil im Mai 2014 rechtskräftig. Am vergangenen Montag stellte seine Anwältin einen Asylantrag und stoppte damit die Rückführung.

„Jeder hat das Recht, einen Asylantrag zu stellen“, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). „Und wir sind verpflichtet, jeden Antrag einzeln zu prüfen. Beim Asylverfahren werden alle Umstände berücksichtigt.“ Wie lange das Asylverfahren nun dauern wird, konnte die Sprecherin nicht sagen, verwies aber auf eine durchschnittliche Verfahrensdauer von drei Monaten.
Bis zum 31. Mai dieses Jahres hat das Land Berlin 322 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber abgeschoben. Das geht aus der Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) hervor. Die vier häufigsten Herkunftsländer abgeschobener Personen sind Moldau (60), Albanien (28), Afghanistan (28) und Irak (22). Bei 26 abgeschobenen Personen waren die Herkunftsländer ungeklärt.
Aus der Antwort des Staatssekretärs Torsten Akmann geht auch hervor, dass vom 1. Januar dieses Jahres bis zum 31. Mai vom Bamf 3170 Menschen mit Asylbegehren nach Berlin verteilt wurden. Die häufigsten Herkunftsländer waren: Syrien, Afghanistan, Irak, Moldau und Türkei. Ende Mai waren 12.085 Personen als „vollziehbar ausreisepflichtig“ erfasst. Mit dem Stand Ende Februar 2018 lebten 44.030 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. Die Senatsverwaltung erklärt den großen Unterschied zwischen ausreisepflichtigen Personen und abgelehnten Asylbewerbern damit, „weil nicht alle Personen mit einst abgelehnten Asylanträgen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig sind.“ So sind Personen erfasst, deren Asylanträge bereits Jahre und Jahrzehnte zurückliegen.